Definition
Akustisches und/oder optisches, automatisch oder manuell auslösbares Zeichen, um auf eine Notlage aufmerksam machen zu können.
Erläuterung
Das Notsignal kann sowohl am Atemschutzgeräteträger als auch am Standort der Atemschutzüberwachung aktiviert werden. Ein Notsignal kann z.B. ein aktiviertes Tonsignal, ggf. ergänzt durch eine Blitzleuchte, sein. Es kann durch einen ausgelösten Notsignalgeber, durch eine Pfeife o.ä. in der Mitteldruckleitung , o.ä. erzeugt werden.
Die Lautstärke am Atemschutzgeräteträger darf nicht zu laut sein, da sonst Hörschäden folgen können, aber auch nicht zu leise, da das Signal sonst überhört werden kann. Üblich sind Notsignale mit 90 bis 100 dB.
Notsignalgeber sollten bei Abgabe des Notsignals bei Fehlalarmen Rückstellbar und bei Quittierung abstellbar sein.
Bildquelle: Dräger AG