Definition
Behörden, die bei Gefahr im Verzug, Befugnisse zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit haben.
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Erläuterung
Man unterscheidet zwischen Einheiten vom Bund (Bundespolizei, BKA, Zoll, etc.) und Einheiten der Länder (Schutzpolizei, Kriminalpolizei, etc.). Die Einheiten können einzeldienstlich oder durch Gesetze der Länder geregelt sein.