REACH-Verordnung

Definition

REACH
Europaweit gültige Verordnung über Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals (Registrierung, Bewertung, und Zulassung von Chemikalien).

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Entsprechend der seit 1. Juni 2007 europaweit geltenden REACH-Verordnung sind alle chemischen Substanzen, von denen mehr als eine Tonne produziert oder importiert wird, gezielt auf mögliche gesundheits- und umweltgefährdende Auswirkungen zu testen. Die Testverfahren sind festgelegt.

Das gilt rückwirkend auch für die vor 1981 auf den Markt gekommen Stoffe, bei denen bei etwa 30.000 nur unzureichende Informationen vorliegen. Die Beweislast für die Ungefährlichkeit liegt bei den Herstellern/Importeuren.