Bei Druckluftflaschen an Behältergeräten mit Druckluft ersetzen andere Sicherheitseinrichtungen die geforderten Schutzkappen, z. B. der Stoßschutz an der Tragevorrichtung und ein Verschlussstopfen.
Auf der Flaschenschulter sind folgende Angaben eingeschlagen:
- Gasart
- Name des Herstellers der Druckgasflasche
- Prüfdatum und Stempel der Erstabnahme (Monat/Jahr)
- Datum von Wiederholungsprüfungen.
Druckgasflaschen müssen gewartet und je nach Prüfvorschrift regelmäßig der Sachverständigenprüfung nach Druckbehälterverordnung unterzogen werden.