Frischluft-Schlauchgeräte werden nach DIN EN 138 „Atemschutzgeräte – Frischluft-Schlauchgeräte in Verbindung mit Vollmaske, Halbmaske oder Mundstückgarnitur – Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ zugelassen. Sie bestehen im Wesentlichen aus Atemanschluss, Atemschlauch und Filter bzw. Siebgruppe.