Die Frequenz- bzw. Kanal- bzw. Gruppenvergabe findet durch die Landesbehörden im Rahmen der Vorgaben der BOS-Richtlinie statt. Der Funkverkehr ist nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 810 und der BOS-Richtlinie durchzuführen. Auf die maximale Reichweiten der eingesetzten Geräte sowie die Überlastung der Funkkanäle bzw. Funkgruppen ist zu achten.