Partikelfilterklassen besitzen einen niedrigen (P1), mittleren (P2) oder hohen (P3) Abscheidegrad.
Das ggf. mit an den gasfiltrierenden Halbmasken angebrachte Partikelfilter kann zur möglichen Verlängerung der Einsatzzeit und zum Ausschöpfen der Nenngebrauchsdauer austauschbar sein.
Gasfiltrierende Halbmasken besitzen Ein– und Ausatemventile. Die Einsatzgebiete und Einsatzgrenzen der gasfiltrierenden Halbmasken sind ähnlich denen für Halbmasken und Viertelmasken (Atemanschlüsse) mit dem entsprechenden Gasfiltertyp und den entsprechenden Gasfilterklassen.
Gasfiltrierende Halbmasken dürfen bis zum 30fachen des zulässigen Grenzwertes eingesetzt werden, vorausgesetzt, dass die Einsatzkonzentration die höchstzulässige Konzentration des jeweiligen Filtertyps (Filter) nicht überschreitet.
Einsatzbeschränkung, Verwendung, physiologische Akzeptanz, Lagerung und Entsorgung der Gasfiltrierende Halbmasken entsprechen in ihrer:
- Schutzwirkung gegen Gase und Partikel dem Partikelfilter und Gasfilter,
- Schutzwirkung gegen Gase dem Gasfilter.