Gebrauchsanleitung (Zusatzinformation)

Gebrauchsanleitungen sollten, zusammen mit dem Erzeugnis, mindestens folgende Informationen enthalten:
  • über die Funktion, den Zusammenbau und die Installation bzw. Montage,
  • über Einflüsse auf die Umwelt und Angaben über den Energieverbrauch,
  • zur Notwendigkeit besonderer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Verbraucher bzw. Nutzer.

Die Gebrauchsanleitung ist Bestandteil eines Atemschutzgerätes und seiner à Zulassung sowie Zertifizierung. Jede Veränderung daran bedeutet damit eine Verletzung der Produktzulassung und Zertifizierung.

Die Gebrauchsanleitung sollte neben der Funktionsbeschreibung auch erforderliche Prüfbeschreibungen und Prüfwerte enthalten. Sie muss in der Landessprache des Auslieferungslandes abgefasst sein.