Beim Gebrauch ist auf die Rückstellmöglichkeit des Hauptalarms, auch ohne Hilfsmittel am Notsignalgeber, zu achten. Wenn der Hauptalarm nicht zurückgestellt wird oder nicht zurück gestellt werden kann, kommt es bei einer Fehlauslösung zu erheblicher Lärmbelästigung. Diese Lärmbelästigung kann zu Beeinträchtigung der Kommunikation im Trupp und in der Einsatzstellenkommunikation führen. Sollte sich der Anbringungsort des Notsignalgebers in Nähe eines Ohres befinden, sind sogar Hörschäden möglich.
Bei einer bewussten Rückstellung eines falschen Hauptalarms darf es nicht zum versehentlichen Abschalten des Gerätes kommen können. Die verwendeten Geräte sollten gleiche Auslöseschwellen haben, da es sonst durch unterschiedliche Auslösungen zum Vertrauensverlust der Nutzer kommt.