Instandsetzungen von Druckbehältern, Druckminderern und Lungenautomaten führen Sachverständige durch.
Zum Atemschutzgerätewart kann bestellt werden, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Atemschutzgeräte hat und den arbeitssicheren Zustand der Atemschutzgeräte beurteilen und diese instandhalten kann. Die Befähigung zum Atemschutzgerätewart wird durch eine Ausbildung, z.B. an Landesfeuerwehrschulen, an Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, sowie bei Herstellern von Atemschutzgeräten erworben und durch regelmäßige, mindestens alle 5 Jahre zu wiederholenden Fortbildungen an diesen Einrichtungen erhalten. Ausbildung und Fortbildung sind nach DGUV R112-190 Artikel 8 schriftlich nachzuweisen.