Partikelfilter unterliegen den in der Tabelle enthaltenen Einsatzbeschränkungen.
Geräteart | Bemerkung, Einschränkungen |
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit P1-Filter | Als Atemschutz nicht sinnvoll, da der hohe Filterdurchlass die geringe Maskenleckage aufhebt.Nicht gegen Tröpfchen-Aerosole, Partikel krebserzeugender und radioaktiver Stoffe, Mikroorganismen (Viren, Bakterien und Pilze und deren Sporen) sowie Enzyme. |
Halb-/Viertelmaske mit 1-Filter | Nicht gegen Tröpfchenaerosole, Partikel krebserzeugender und radioaktiver Stoffe, Mikroorganismen (Viren, Bakterien und Pilze und deren Sporen) und Enzyme. |
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit P2-Filter | Nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe, Viren und Enzyme. |
Halb-/Viertelmaske mit P2-Filter | Nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe, Viren und Enzyme. |
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit P3-Filter | Im Rahmen der Einsatzbeschränkung für Partikelfilter. |
Halb-/Viertelmaske mit P3-Filter | Im Rahmen der Einsatzbeschränkung für Partikelfilter. |