Rückweg (Zusatzinformation)

Zusatzinformation:

Der Rückweg ist anzutreten, wenn bereits eine der folgenden 7 Rückzugsbedingungen zutrifft, also wenn:
• nur noch die doppelte Menge an Atemluft vorhanden ist wie die beim Vormarsch verbrauchte d.h., die doppelte Menge der auf dem Vormarsch verbrauchten Atemluft muss für den Rückzug bereit stehen. Für den Rückweg ist in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen.

Die Näherungsformel zum Abschätzen des Drucks bei Beginn Rückmarsch lautet:

prück = 2 x pan

prück: Druck in der Druckluftflasche bei Beginn Rückmarsch

pan : Druck in der Druckluftflasche bei Ankunft am Einsatzziel

Der Trupp tritt den Rückweg geschlossen an. Der Truppführer verlässt als letzter die Einsatzstelle. Nach abgeschlossenem Rückweg melden sich die Atemschutzgeräteträger beim Einsatzleiter oder dessen Beauftragten.

  • die Warneinrichtung des Pressluftatmer anspricht
  • das weitere Erfüllen der Einsatzaufgabe das Leben der Truppangehörigen akut gefährdet, z.B. wenn der Trupp einen Unfall erleidet oder deutliche Einsturzgefahr entsteht
  • Defekte an der Atemschutzausrüstung auftreten
  • die Sprechfunkverbindung unterbricht oder ausfällt
  • der Befehl zum Rückzug erteilt wird bzw. der Einsatzbefehl erfüllt ist
  • bei thermischer Überlastung z. B. nach einer Durchzündung.

Der Trupp tritt den Rückweg geschlossen an. Der Truppführer verlässt als letzter die Einsatzstelle. Nach abgeschlossenem Rückweg melden sich die Atemschutzgeräteträger beim Einsatzleiter oder dessen Beauftragten.