Bei einem Behältergerät mit Druckluft muss der Schalldruckpegel der Warneinrichtung mindestens 90 dB(A) am Ohr des Atemschutzgeräteträgers betragen und innerhalb eines vorgegebenen Frequenzbereiches ertönen, bei Pressluftatmern z. B. zwischen 2.000 und 4.000 Hz.