Bei der Dichtkontrolle werden die ASG auf ihre Sauberkeit, äußerliche Unversehrtheit und Vollzähligkeit kontrolliert, soweit der Atemschutzgeräteträger dazu ausgebildet wurde. Bei ASG sind dies insbesondere
- Form, Zustand und Vollzähligkeit der Tragevorrichtung und der einwandfreie
äußere Zustand der luftführenden Teile - Schnellverschlüsse aller Bänderungen in Ausgangsstellung
- fester Sitz von Handanschlüssen, z. B, der Druckluftflasche und der Rüttelsicherungen.
Bei Atemanschlüssen, z. B. Vollmasken, sind der Maskenkörper, die Sichtscheibe, die Kopfspinne (oder Helmadapter) und der Dichtrahmen zu kontrollieren. Chemikalienschutzanzüge sind auf Knicke, Risse und Schürfungen zu kontrollieren. Arm- und Beinmanschetten müssen einen guten Sitz und knitterfreien Abschluss aufweisen.
Unregelmäßigkeiten sind dem à Atemschutzgerätewart zu melden. Atemschutzgeräte mit Mängeln, die Funktionsschwierigkeiten erwarten lassen, sind nicht zu benutzen.
Die Sichtkontrolle ist ein wichtiger Bestandteil für eine gefahrlose Anwendung der ASG durch den Atemschutzgeräteträger im Einsatz, aber nicht zu verwechseln mit der Einsatzkontrolle bzw. Einsatzkurzkontrolle des Atemschutzgeräteträgers beim Anlegen der ASG oder der Sichtprüfung durch den Atemschutzgerätewart.