Strahlenschutz (Zusatzinformation)

Als Schutzmöglichkeiten lassen sich besonders Atemschutz, z. B. Filter und Pressluftatmer, und Körperschutz, z. B. Kontaminationsschutzhaube und Kontaminationsschutzanzug, nutzen. Richtiges Verhalten

Entsprechend der Richtlinie 2014/87/Euratom gelten u.a. für Atemschutzgeräteträger vor allem

  • alle Strahlenexpositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie möglich gehalten werden.
  • Limitierung und Überwachung individueller Dosisgrenzwerte ist für strahlenexponierte Personen Pflicht.
  • die Strahlendosis von Einzelpersonen soll die für die jeweiligen Bedingungen festgelegten Grenzwerte
    nicht überschreiten. Die enthält die Strahlenschutzverordnung, für Einsatzkräfte der Feuerwehr
    spezialisiert die die FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“.
  • Vorbereitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen muss gesichert sein