1 Vorwort zu Auswahl und Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz

Mit der Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) im Atem – und Körperschutz macht man das verfügbar, was für den Schutz der Menschen beim Umgang mit Gefahren erforderlich ist. Diese neue PSA muss die erforderliche, die ausgewählte sein. Sie muss zur richtigen Zeit in erforderlicher Qualität und Quantität zur Verfügung stehen und finanziell in den Rahmen des Haushaltplanes passen.

2 Rechtliche Grundlagen für die Auswahl und Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz

Das Grundprinzip für Auswahl und Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung im Atem – und Körperschutz (PSA) ist einfach: der Unternehmer ist für die Beschaffung geeigneter PSA für ihre Beschäftigten zuständig. Er allein trägt die dafür und für die Wartung der PSA anfallenden Kosten. Im öffentlichen Bereich, also in den Städte und Gemeinden, sind für die Beschaffung geeigneter PSA die Bürgermeister zuständig. In den Gemeinden beschaffen entweder die Feuerwehren die PSA selbst oder eine zentrale Beschaffungsstelle bzw. das zuständige Ordnungsamt. Im industriellen Bereich beauftragt der Unternehmer meist den Sicherheitsverantwortlichen damit.