NAME:
Heiko Bartrupp und 45 weitere Interessierte
FRAGE:
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir möchten Druckluftflaschen für Pressluftatmer 300 bar kaufen. Dazu haben wir eine Frage: Kann ich die nach Erhalt sofort nutzen?
Antwort:
Hallo Herr Bartrupp und weitere Interessierte,
in Übereinstimmung mit der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (Download möglich von http://www.ad-2000-online.de/blob/154288/0ffcd71b6f32591c392181ed4a1dd7bc/rl-2014-68-eu-data.pdf) gibt es zwei Verfahrensweisen der Hersteller beim Verkauf von Druckgasflaschen:
- die überlassen die „Inbetriebnahme“ ihrer Druckgasflaschen (DLF) ihren Kunden
- die übergeben ihre DLF „in Betrieb genommen“ und sofort nutzfähig.
Welche Form Sie wählen, ist Ihnen überlassen. Wir empfehlen Ihnen aber die Inbetriebnahme mit zu bestellen.
Druckgasflaschen für Pressluftatmer sollten folgende Kriterien erfüllen:
- Druckgasflaschen nach DIN EN 12245:2009
- Eignungsgeprüft mit Pressluftatmern für die Feuerwehr nach vfdb Richtlinie 0810/02
- zur Erhöhung der Sicherheit mit Abströmbegrenzer ausgerüstet, der so genannte Abströmsicherung
- Lieferung mit Füllung Atemluft entsprechend DIN EN 12021 „Atemluft“ und mit Verschluss-Schraube
- Druckgasflaschen mit „Inbetriebnahme“.
Druckgasflaschen (auch: Druckluftflaschen) sind Druckbehälter und im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) überwachungsbedürftige Anlagen. Sie müssen einer Prüfung vor dem ersten Gebrauch und wiederkehrender Prüfungen unterzogen werden. Die Maximal-Prüffristen für wiederkehrende Prüfungen betragen nach BetrSichV § 15, Abs. 5 in Verbindung mit Anlage 2, Abschnitt 4, Pkt. 2.2 + 5.8 Tabelle 1.
- DLF PA
- innere Prüfung + Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) aller 5 Jahre, äußere Prüfungen aller 2 Jahre
- DLF Arbeitsflaschen
- innere Prüfung aller 5 Jahre, Festigkeitsprüfung (Druckprüfung) aller 10 Jahre, äußere Prüfungen aller 2 Jahre
Auf Druckgasflaschen für Pressluftatmer müssen bestimmte Label angebracht sein.
Wolfgang Gabler
Ltr. Redaktion ASL