Name:
Philip Barte
Frage:
Darf ich als Atemschutzgeräteträger Kontaktlinsen im Einsatz tragen oder muss ich eine Maskenbrille verwenden?
Antwort
Sehr geehrter Herr Barte,
grundsätzlich geregelt ist die Antwort auf Ihre Frage in der Unfallverhütungsvorschrift: BGR/GUV- R 190, Abschnitt 3.1.5.3 Ergonomie und individuelle Anpassung.
Dort lässt sich zum Tragen von Kontaktlinsen nachlesen:
„Das Tragen von Kontaktlinsen birgt ein zusätzliches Risiko – ein Zugriff bei Augenreizung oder Verrutschen der Linse ist u.U. nicht möglich – und ist bei der Benutzung bestimmter Atemschutzgeräte zu berücksichtigen.“
Grundsätzlich ist das Tragen von Kontaktlinsen statt Maskenbrille also möglich. Es muss aber mittels einer Gefahrenbeurteilung die Ungefährlichkeit des Tragens nachgewiesen werden.
Die gleichlautende Meinung vertritt das Referat 8 Persönliche Schutzausrüstung der Vereinigung für den deutschen Brandschutz (vfdb)
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. Ing. W. Gabler
Redakteur