Verwendungsnachweis PA

Name

Sven Bernsdorf

Frage

Muss das Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft eines Pressluftatmers an der Einsatzstelle durch Wechsel der Druckluftflaschen im Gerätenachweis eingetragen werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Bernsdorf,

jede Benutzung eines Pressluftatmers muss dokumentiert werden, z. B. in den Gerätekarten oder im digitalen Gerätenachweis. Auch die nach dem Wechsel der Druckluftflaschen durchzuführende Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle ist nachweispflichtig. Folgende Fakten gilt es zu beachten:

  • Die Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle wird im Kapitel Fortbildung beschrieben.
  • Mit dem Nachweis der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle soll die Einsatzbereit-schaft des PA bei der Übernahme des Gerätes dokumentiert werden.
  • Beim Anlegen erfolgt die Kontrolle der Einsatzbereitschaft des PA entsprechend „Anlegen Pressluftatmer“ im Abschnitt Fortbildung dieser Homepage.
  • Die Kontrolle „Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle“ ist also vor der Benutzung durch zuführen. Dementsprechend natürlich auch deren Nachweis (s. auch Richtlinie vfdb 0804, Tabelle 3, siehe auch Bedienungsanleitung) und nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, z. B. nach Wechsel Druckluftflasche oder Lungenautomat außerhalb der AS-Werkstatt.
  • Die AS-Werkstatt (ASW) sendet Ihnen das Protokoll ihrer „Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung“ mit. Bitte unterscheiden Sie Prüfung (ASW) und Kontrolle (ASGT).

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler