Weiterverwendung Spirotest 100

Name:

Klaus Kohl

Frage:

Wir haben in unserer Wehr ein Spirotest100 zum Prüfen unsere Pressluftatmer. Gibt es ein Ablaufdatum für das Prüfgerät, bei erfolgter ordentlicher Wartung und Prüfung / Kalibration? Oder ist das Prüfgerät unbedenklich einsetzbar?

Antwort

Sollten Sie „Ablaufdatum“ für „Nutzungsdauer“ setzen wollen, dann kann ich Ihnen mitteilen, dass Prüfgeräte in der Hinsicht keinen Begrenzungen unterliegen.
Entsprechend der europäischen PSA-Richtlinie 89/686/EU und dem deutschem Produkthaftungsgesetz müssten Nutzungsbeschränkungen in der Bedienungsanleitung vermerkt sein.

Das ist bei Interspiro und bei Labtec nicht der Fall. Sie können also mit dem Spirotest 100 weiter prüfen, solange er nachweislich genau misst. Wichtig ist einzig, dass Sie die Prüfparameter einhalten.

Problematisch kann aber die künftige Ersatzteilversorgung ab 2012 werden. Dazu sollten Sie unter Nennung der Nummer Ihres Gerätes Auskunft bei Interspiro GmbH einholen.

Dipl. Ing. W. Gabler