Anerkennung BÜ

Name:

Helmut Siegel

Frage:

Sehr geehrter Herr Gabler,
muss ein Atemschutzgeräteträger in der Feuerwehr, der auch ausgebildeter Grubenwehrmann ist und jährlich Belastungsübungen unter Kreislaufgeräten an der Hauptstelle für Grubenrettungswesen Leipzig absolviert, trotzdem jährlich die Belastungsübung auf der Atemschutzübungsanlage (ASÜ) absolvieren, oder kann die Belastungsübung an der Hauptstelle für Grubenrettungswesen ersatzweise als Absolvierung der ASÜ anerkannt werden.

Antwort

Hallo Kam. Siegel,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Grundsätzlich muss jeder ASGT nach FwDV 7 (ASGT mit Rettungsaufgaben) in der Fortbildung u.a. 1 Belastungsübung p.a. auf einer AS-Übungsanlage absolvieren. Die Belastungsübung muss in einer Atemschutzübungsanlage unter fest definierten Belastungen durchgeführt werden. Sie dient dazu, die körperliche Leistungsfähigkeit zu überprüfen und die Stressresistenz zu entwickeln. Dabei müssen die in der FwDV 7, Abschnitt 2.1.2.2, geforderte Gesamtarbeit erbracht werden und mindestens 50 m zurück gelegt werden.

Die ASÜ ist in der DIN DIN 14093-1 Atemschutz-Übungsanlagen – Teil 1: Planungs-grundlagen (Ausgabe : 2002-07) definiert.

Die Belastungsübung ASGT Grubenwehr fordert von deren Absolventen eine ca. 30 %-ig höhere Gesamtarbeit (s. Vortrag der HGRW Leipzig zur 15. Fachtagung Atemschutz der LFS am 23.02.2012). Die Atemschutzübungsanlage der Grubenwehr in Leipzig ist so gebaut, dass sie physisch und psychisch höhere Forderungen an die Übenden stellt als o.g. Atemschutzübungsanlage nach DIN. Damit wird Ihr ASGT höher belastet, als er es nach FwDV 7 müsste.

Ich empfehle Ihnen daher, die von ihm in der HGRW Leipzig absolvierte Belastungsübung anzuerkennen und ggf. vielleicht sogar als personelle Unterstützung für die Vorbereitung seiner Kameraden auf die Belastungsübung in der ASÜ heranzuziehen.

Kameradschaftliche Grüße

Dipl. Ing. W. Gabler