Neuerungen G26_3

Name:

Gisbert Erecht

Frage:

Ist es wahr, dass die Untersuchungskriterien der G 26/3 komplett geändert wurden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Erecht,

Nun, Ihre Information stimmt nicht ganz. Richtig ist, dass die Untersuchungsgrundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen wurden im Herbst 2007 vom Ausschuss „Arbeitsmedizin“ der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU – Nachfolger des HVBG und des BUK) überarbeitet herausgegeben wurden. Sie geben in ihrer aktuellen Fassung nun den aktuellen Stand der arbeitsmedizinischen Erkenntnisse wieder. Dabei wurden folgende Neuerungen integriert:

Labor (Blutentnahme)
  • Blutbild (rote und weiße Blutkörperchen, Hämoglobin)
  • Urinstatus
  • Leberwerte: ALAT (GPT), -GT
  • Nüchtern-Blutzucker:

Um einen bestehenden Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) sicher erkennen zu können, wurde die Blutzuckerbestimmung im nüchternen Zustand (ca. 8 Stunden nach der letzten Mahlzeit) in den Untersuchungsgrundsatz mit aufgenommen. Es wird empfohlen, nach der Nüchtern-Blutabnahme vor dem Belastungs-EKG schnell verfügbare Kohlenhydrate (z. B. Müsli-Riegel, Banane) zu sich zu nehmen.

Wenn sich der untersuchende Arzt aus praktischen Gründen dafür entscheidet, die Untersuchung durchzuführen, obwohl der Atemschutzgeräteträger ein bis zwei Stunden davor gegessen hat und der Arzt dies bei der Bewertung des ermittelten Blutzuckerwertes berücksichtigt, besteht kein Anlass, die Gültigkeit der Untersuchung grundsätzlich anzuzweifeln. Ein derartiges Vorgehen sollte jedoch mit dem Arzt bereits bei der Anmeldung zur Untersuchung abgesprochen werden.

Ruhe-EKG

Die Anforderungen an die Geräteausstattung wurde präzisiert: Gefordert sind jetzt EKG mit mindestens 3 Kanälen und eine Ergometrie-Einrichtung mit 12-Kanal-EKG

Erweiterte Kriterien für „Gesundheitliche Bedenken“
Die Auflistung der „Gesundheitlichen Bedenken“ wurde um folgende Punkte ergänzt:

  • abnorme Verhaltensweisen (z. B. Klaustrophobie) erheblichen Grades
  • Medikamentenabhängigkeit wird zusätzlich zur Alkohol- und Suchtmittelabhängigkeit
  • aufgeführt
  • Hauterkrankungen, die zur Verschlimmerung neigen
  • korrigierte Sehschärfe unter 0,7/0,7 oder unter 0,8 bei langjähriger Einäugigkeit
  • Übergewicht:
  • Gewicht mehr als 30 % über dem Sollgewicht Broca = Größe (cm) – 100
  • oder BMI > 30 (neu aufgenommen)
Hinweise
  • Aufgrund der Neuerungen im Untersuchungsgrundsatz ergeben sich Veränderungen bei
    der Abrechnung. Eine ausführliche Auflistung der einzelnen Positionen findet sich auf der Rückseite.
  • Abgesehen von diesen Punkten gelten die Aussagen der Broschüre „Arbeitsmedizinische
    Vorsorge für Atemschutzgeräteträger im Feuerwehrdienst“ (GUV-X 99950) bezüglich
    Untersuchungsumfang und Beurteilungskriterien weiterhin.

Quelle:

  • Bayrische Gemeindeunfallversicherung
  • Frame/Files/PDF/Arbeitsmedizin_Vorsorge_Broschuere (http://www.guv-bayern.de/Internet_.pdf)

Dipl. Ing. W. Gabler