Name:
Andre Friedler
Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige Ihre Hilfe zum Benutzen von Vollmasken. Ein Bekannter benutzt auf seiner Arbeit Vollmasken, die nach Benutzung nur mit warmen Wasser ausgespült und dann an andere Mitarbeiter weiter gegeben werden. Ich halte dieses Verhalten für ein gesundheitliches Risiko. Stimmt das? Dürfen Kombinatonsfilter mehrmals und durch verschiedene Atemschutzgeräteträger benutzt werden?
Antwort
Sehr geehrter Herr Friedler,
Sie haben völlig Recht. Vollmasken nach Benutzung ausspülen und dann weitergeben ist unhygienisch und in der heutigen Zeit sehr risikobehaftet. Diese Verhaltensweise widerspricht der zutreffenden Unfallverhütungsvorschrift BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atem-schutzgeräten (download von www.dguv.de). Die BGR/GUV-R 190 gilt für den gesamten Bereich industrieller Atemschutz (siehe Abschnitt 1: „Diese Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung sowie für Fluchtzwecke“).
In der BGR/GUV-R 190 finden Sie auf Seite 70 den Prüfkalender „Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen“. Der enthält die Forderung, dass nach jedem Gebrauch des Atemanschlusses eine Reinigung und Desinfektion zu erfolgen hat. Nähere Erläuterungen dazu enthält der Abschnitt 3.3.
Kombinationsfilter dürfen nur einmal benutzt werden. Sie lassen sich innerlich nicht reinigen und sind nicht desinfizierbar. U. a. das hat der Unternehmer in einer Betriebsanweisung nach § 3 Abs. 2 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) mit allen für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben festzuschreiben.
Dipl. Ing. W. Gabler