Hinweise zur Einsatzhygiene

Name:

Ronald Hegedorn und weitere 54 Nutzer www.atemschutzlexikon.de

Frage:

Liebe Redaktion,

es ist gut, die Homepage atemschutzlexikon.de auch zu Anfragen nutzen zu können. Können Sie mir wichtige Tipps für die Einsatzhygiene für Atemschutzgeräteträger geben? Ich möchte dazu im Oktober eine Schulung halten.
Vielen Dank vorab.

Antwort:

Sehr geehrter Herr Hegedorn,

Sie haben die Gefahren im Atemschutzeinsatz entsprechend Ihrer hier nur auszugsweise wiedergegebenen Anfrage richtig erkannt. Hinsichtlich der Schadstoffbelastung sind Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr und im industriellen Bereich während ihrer Arbeitseinsätze den Gefahren von Kontamination und Inkorporation durch schädigende Gasen, Dämpfe und Feststoffaerosole sowie durch biologische Keime ausgesetzt. In besonderen Einsatzbereichen können auch Stoffe mit radioaktiver Strahlung gefährlich auf die Atemschutzgeräteträger wirken. Bei Übungen können zumindest biologische Keime gefährden.

Die Wirkungen all dieser Stoffe sind meist gefährlich, im menschlichen Organismus oft sogar verheerend. Sie reichen von sofort eintretenden psychologischen Wirkungen, wie Ekel bei Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen bis hin zu Nachwirkungen und Spätfolgen bei Infektionen oder Vergiftungen nach Hautresorption oder Einatmen. Deshalb steht der Schutz vor Kontamination und besonders vor Inkorporation im Mittelpunkt der Grundsätze zum Schutz der Atemschutzgeräteträger.

Vor diesen Gefährdungen müssen sich die Einsatzkräfte mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) schützen. Für die von Ihnen fortzubildenden Atemschutzgeräteträger sollten Kernpunkte der Schulung sein

  • Einsatzbeginn in vollständiger und unbenutzter PSA
  • Kontrolle der PSA auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit nach Bedienungsanleitung
  • Vermeidung der Verschmutzungen an der Einsatzstelle
  • Ablegen der PSA nach Abschluss der Tätigkeiten ohne Übertragung der Verschmutzungen auf die Unterkleidung oder die Haut und ohne deren Einatmung
  • Abgabe der benutzten PSA und der übrigen Ausrüstung zum Schutz vor Kontamination oder gar Kontaminationsverschleppung sowie Inkorporation
  • Sofortreinigung und erforderlichenfalls Desinfektion verschmutzter Körperstellen unter Verwendung bereitstehender Mittel und Möglichkeiten unter Beachtung der jeweiligen Reinigungsvorschrift, vor allem gründliche Gesichts- und Händereinigung besonders vor Essen- und Getränkeeinnahme
  • den Einsatz abschließende Ganzkörperreinigung
  • gewissenhafte und sachkundige Reinigung und Desinfektion der benutzten PSA. Getragene Atemanschlüsse und Lungenautomaten lassen sich besonders exakt und effektiv nur in Reinigungs- und Desinfektionsmaschinen bearbeiten.

Bei Verdacht auf Kontamination mit gefährlichen Stoffen oder deren Aufnahme in den Körper durch z. B. Einatmung und Verschlucken ist unverzüglich ärztliche Hilfe abzusichern.

Erforderlich für eine Mindestabsicherung der Personalhygiene sind Flüssigseife, Waschbürste, anwendungsbereite Desinfektionsmittel für Körperoberflächen und Flächen von Gegenständen und Bekleidung sowie Einweghandschuhe, möglichst aus Venyl.

Merke:

Wer gesund in den Einsatz geht, muss auch gesund zurückkommen. Der Atemschutzgeräteträger ist für seine Sicherheit selbst verantwortlich. Deshalb schützt er sich mittels Einsatzhygiene vor Kontamination und Inkorporation. Seine PSA reinigen und desinfizieren dafür sachkundige Atemschutzgerätewarte.

Ausführliche und weiterführende Hinweise veröffentlicht im kommenden Herbst die MEIKO Maschinenbau GmbH & Co. KG in Zusammenarbeit mit www.atemschutzlexikon.de

W. Gabler

Ltr. Redaktion