Regelungen der Einsatzzeiten bei Atemschutzeinsätzen

Name:

Martin Claudius

Frage:

Ich finde nirgends Regelungen der Einsatzzeiten bei Atemschutzeinsätzen. Können Sie helfen?

Antwort

Sehr geehrter Herr Claudius

Einsatz im Atemschutz

Zur Vermeidung von Überlastungen darf ein Feuerwehrmann max. zweimal pro Einsatztag für ca. 40 Minuten als Atemschutzgeräteträger eingesetzt werden. Danach sind mindestens 2 Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.

Einsatz mit Wärmestrahlenschutzanzügen

Spezielle Einsätze in Wärmestrahlenschutzanzügen dürfen 10 bis 15 Minuten nicht überschreiten. Danach sind mindestens 2 Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.

Einsatz mit Chemikalien- und Gasschutzanzügen

Einsatzzeiten in Chemikalien- und Gasschutzanzügen dürfen bei Einsatztemperaturen von 20 bis 25 °C max. 30 Minuten betragen. Bei Einsatztemperaturen über 35 °C darf die Einsatzzeit max. 10 Minuten betragen. Danach sind mindestens 2 Stunden Ruhezeit zur Regeneration einzuhalten.

Unklare Verhältnisse

Grundsätzlich sollte der Einsatzleiter bei unklaren Verhältnissen zum Schutz der ihm anvertrauten Einsatzkräfte einen Notarzt einbeziehen.

Ruhezeiten nach Einsätzen

Sicherheit für unsere Feuerwehrangehörigen erstreckt sich nicht nur auf die persönliche Schutzausrüstung und auf das Gerät, das sie benutzen. Verantwortungsvolle Einsatzleiter müssen auch stets die psychische und physische Belastung der ihnen anvertrauten Männer und Frauen im Blick haben.

Vom Einsatzleiter können wir erwarten, dass er vernünftig die Belastung der Kommunen als Kostenträger und auch die Interessenlage der Arbeitgeber in seine Überlegungen mit einbezieht – und bestimmte Feuerwehrangehörige ggf. vorzeitig aus dem Einsatz entlässt. Wenn ein Feuerwehrangehöriger jedoch an einer Einsatzstelle dringend gebraucht wird, dann hat er auch Anspruch auf volle Fürsorge. Es wäre unverantwortlich, wenn jemand beispielsweise aus Übermüdung einen Unfall erleidet, weil er die ganze Nacht lang anderen geholfen hat. Dieses Spannungsfeld zwischen Fürsorgepflicht und äußeren Interessen gilt es für den Einsatzleiter und die Träger der Feuerwehr zu beachten. Mit unseren Empfehlungen wollen wir ihm überschaubare Regeln dafür an die Hand geben, die es ihm erleichtern, seiner sozialen Verantwortung gerecht zu werden.

Dipl. Ing. W. Gabler