Hinweise zur Führung des Gerätenachweises eines Pressluftatmers

Name:

Roland Friggner und weitere zahlreiche Fragesteller

Fragen:

Ich habe folgende Fragen zum Prüf- und Verwendungsnachweis eines Pressluftatmers

  1. Ist so ein Nachweis für jeden Pressluftatmer zu führen?
  2. Kann der Nachweis entfallen, wenn der Pressluftatmer am Einsatzort wieder einsatzbereit gemacht wird durch Wechseln von Flasche und Lungenautomat
  3. Kann der Prüfnachweis vom Träger des betreffenden Pressluftatmer ausgefüllt werden, wenn der bei der Übernahme des Pressluftatmers eine Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle durchführt?

Antwort

Sehr geehrter Herr Friggner,

zu 1.:

Jede Benutzung eins Pressluftatmers muss dokumentiert werden, z. B. in den Gerätekarten oder im digitalen Gerätenachweis. Deshalb ist für jeden Pressluftatmer ein solcher Nachweis zu führen.

zu 2.:

Nein. Wenn die Wiederherstellung des Gerätes am Einsatzort erfolgt, muss gesichert werden, das die Wechsel des Lungenautomaten vom Atemschutzgerätewart in den Prüf- und Verwendungsnachweis eingetragen werden kann.

zu 3:

· Mit dem Nachweis der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle soll die Einsatzbereitschaft des Pressluftatmers bei der Übernahme (Empfehlung von www.atemschutzlexikon.de: auch bei nicht benutzten Geräten monatlich 1 x) dokumentiert werden. Beim Anlegen erfolgt die Kontrolle der Einsatzbereitschaft des Pressluftatmers.

· Die Kontrolle „Sicht-, Dicht- und FFunktionskontrolle“ ist also vor der Benutzung durch zuführen. Dementsprechend natürlich auch deren Nachweis (s. auch Richtlinie vfdb 0840, Tabelle 3, siehe auch Bedienungsanleitung) und nach Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft, z. B. nach Wechsel Druckluftflasche oder Lungenautomat außerhalb der AS-Werkstatt.

· Die AS-Werkstatt (ASW) sendet Ihnen das Protokoll ihrer „Sicht-, Dicht- und Funktionsprüfung“ mit.

Bitte unterscheiden Sie
  • „Prüfung von Atemschutzgeräten“ à durch Atemschutzgerätewart mit Prüfgeräten
  • „Kontrolle von Atemschutzgeräten“ à durch Atemschutzgeräteträger oder Atemschutzgerätewart in Form der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle oder Einsatzkurzprüfung.