Verwendungsdauer von Pressluftatmer und Vollmasken

Name:

Friedrich Nutzler und weitere 13 Anfrager

Frage:

Besitzen Atemschutzgeräte ein Datum, von dem ab sie auszumustern sind, also praktisch ein Verfallsdatum?

Antwort

Nein. Hersteller von Atemschutzgeräten stellen für ihre Produkte Pressluftatmer oder Atemanschluss kein Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verfallsdatum aus. Andere Produkte, z. B. Filter unterliegen einer ihre Verwendungsfähigkeit im Gefahrenbereich begrenzenden Lagerdauer.

Allerdings ist es z. B. als Folge von technischem Fortschritt möglich, dass die Herstellung bestimmter Typen von Atemschutzgeräten und Atemanschlüssen nach vielen Jahren der Produktion aus dem Angebot der Hersteller genommen werden. Das wird aber rechtzeitig angekündigt. Danach können die Atemschutzgeräte und Atemanschlüsse ohne Verlust der Produkthaftung weiter benutzt werden, solange sie noch entsprechend der Richtlinie vfdb 0840 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr ordnungsgemäß gewartet werden können. So lassen sich z. B. Pressluftatmer unproblematisch weiter benutzen bis zum abschließenden Verbrauch der Ersatzteile in der Atemschutzwerkstatt und bis zum Einstellen der Sachverständigenprüfungen für Druckminderer, Lungenautomat und Pneumatik zuzüglich der Zeit bis zum Ablauf der nach Richtlinie vfdb 0840 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr vorgeschriebenen Frist zwischen den Sachverständigenprüfungen.

Beispiele:

Pressluftatmer PSS 90, PAS Standard
Einstellung Verkauf: Ende 2012
Einstellung Ersatzteillieferung: 31.12.2020

Pressluftatmer PSS 100
Einstellung Verkauf: Ende 2011
Einstellung Ersatzteillieferung: 31.12.2020

Alle 3 Typen sind sogar mittels RAT und Aufbauset erweiterbar auf z. B. PSS 3000 und danach weiter verwendungsfähig. Die Anwender sollten aber vor dem Aufrüsten prüfen, ob die Pressluftamer dann noch in die Halterungen auf den Fahrzeugen passen.

Wolfgang Gabler

Ltr. Redaktion www.atemschutzlexkon.de