Arbeitsmedizinische Vorsorge

Definition

Maßnahmen für und Behandlung von Beschäftigten zum vorbeugenden Erhalten ihrer Gesundheit, Befinden und Leistungsfähigkeit sowie zum Vorbeugen vor Berufskrankheiten.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz ASiG geregelt. Demnach sollen alle Beschäftigte ärztlich arbeitsmedizinisch betreut werden. Sollten dafür vorgesehene Betriebsärzte nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können auch niedergelassene Ärzte mit einer entsprechenden Ermächtigung durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Landesgewerbearzt arbeitsmedizinisch vorsorgen.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge entspricht dem Aufgabenkatalog des Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Arbeitsmedizinischer Dienst (AMD)

Definition

Übernimmt betriebsärztliche Aufgaben im Sinne des Arbeitssicherheitsgesetzes ASiG für Betriebe, die keinen eigenen Betriebsarzt bestellt oder beauftragt haben.

Erläuterungen

Der arbeitsmedizinischer Dienst befasst sich mit der Untersuchung, Bewertung, Begutachtung und Beeinflussung der Wechselbeziehungen zwischen Organisation der Arbeit und dem Menschen, seiner Gesundheit, seiner Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit und seinen Krankheiten