Arbeitsmedizinische Vorsorge

Definition

Maßnahmen für und Behandlung von Beschäftigten zum vorbeugenden Erhalten ihrer Gesundheit, Befinden und Leistungsfähigkeit sowie zum Vorbeugen vor Berufskrankheiten.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird durch das Arbeitssicherheitsgesetz ASiG geregelt. Demnach sollen alle Beschäftigte ärztlich arbeitsmedizinisch betreut werden. Sollten dafür vorgesehene Betriebsärzte nicht ausreichend zur Verfügung stehen, können auch niedergelassene Ärzte mit einer entsprechenden Ermächtigung durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften und den Landesgewerbearzt arbeitsmedizinisch vorsorgen.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge entspricht dem Aufgabenkatalog des Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).