Behältergerät mit Druckluft

Definition

ein gegenüber der Umgebungsluft unabhängig wirkendes Atemschutzgerät, nach DIN EN 133 auch Isoliergerät, das frei tragbar ist, einen Vorrat an Druckluft (Atemluft) besitzt und von der Umgebungsluft unabhängig ist. Das Behältergerät wird vom Atemschutzgeräteträger (ASGT) am Lungenautomat mit dem Atemanschluss des ASGT gasdicht verbunden.
Dem ASGT wird die Einatemluft aus am Gerät mitgeführten Druckluftflaschen zugeführt. Durch das Behältergerät wird der ASGT während einer vom Druckluftvorrat und der Belastung des ASGT abhängigen Zeitdauer vor dem Einatmen von Umgebungsluft geschützt.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Der Atemluftvorrat wird je nach Gerätetyp in ein oder zwei Druckluftflaschen mit einem Fülldruck von 200 bzw. 300 bar gespeichert. Nach derzeitigem Stand lassen sich bis zu 3.740 Liter Atemluftvorrat mitführen, wenn zwei Druckluftflaschen mit je 6,8 Liter Volumen und 300 bar Fülldruck verwendet werden. Die Druckluftflasche wird am Druckminderer angeschraubt und mit der Rüttelsicherung gegen unbeabsichtigtes Lockern gesichert. Zum Befestigen von zwei Druckluftflaschen schraubt man ein T-Stück zwischen Druckminderer und Druckluftflaschen.

Behaglichkeit

Definition

beschreibt das subjektive Wohlempfinden des Atemschutzgeräteträgers und wird vor allem durch die Wärme und Feuchtigkeit in seiner direkten Umgebung bestimmt. Optimale Bedingungen für die Behaglichkeit liegen bei + 20 °C und 50 % relative Luftfeuchte (Atemfeuchte).

Erläuterung

Vom subjektiven Wohlempfinden des Atemschutzgeräteträgers abweichende Bedingungen senken seine Leistungsfähigkeit oder führen bei starken Abweichungen zu psychologischen und physiologischen Störungen sowie zu Erkrankung, in Extremfällen sogar zum Tod.

Um die Grenzen der Behaglichkeit einzuhalten, lassen sich einsatztaktische und gerätetechnische Lösungen schaffen, die z. B. folgende Prinzipien umsetzen:
  • hohe Luftfeuchten erfordern eine Senkung der
    Raumtemperatur
  • hohe Luftbewegungen erfordern höhere Raumtemperaturen
  • höhere Belastungen (Gebrauchszeit, effektive) der
    Atemschutzgeräteträger erfordern geringere Raumtemperatur
  • hohe Wärmestrahlungsbelastung erfordert geringere Lufttemperatur.
Quelle: Dräger AG

Barterlass

Definition

Früher als separater Erlass des Innenministers von Nordrhein-Westfalen ist die Festlegung, dass Atemschutzgeräteträger keinen Bart oder Koteletten tragen dürfen, deren Dichtsitz die Dichtkontur eines Atemanschlusses unterbricht, heute
in allen Unfallverhütungsvorschriften zum Atemschutz und in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 7 geregelt.

Erläuterung

Ebenso ist geregelt, das zum Tragen von Atemanschlüssen solche Personen ungeeignet sind, bei denen aufgrund der Kopfform oder z.B. aufgrund von tiefen Narben kein ausreichender Dichtsitz des Atemanschlusses erreicht werden kann.