Atemschutzgerät – Eigenschaften

Definition

Sind in Gerätevorschriften, z. B. europäischen Normen, oder nutzerspezifischen Festlegungen fixierte Anforderungen mit den zugehörigen Nachweis- bzw. Prüfmethoden.

Erläuterungen

BEISPIELE FÜR EUROPÄISCHEN NORMEN MIT GERÄTEVORSCHRIFTLICHEN INHALTEN:
BEISPIELE FÜR NUTZERSPEZIFISCHE FESTLEGUNGEN MIT GERÄTEVORSCHRIFTLICHEN INHALTEN:
  • Empfehlungen für Atemschutzgeräte im Bergbau
    (ASG-Empfehlung), herausgegeben vom Deutschen Ausschuss
    für das Grubenrettungswesen.
  • vfdb-Richtlinie 0802: „Richtlinie für die Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren“, identisch mit der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI/GUV-I 8672

Bildquelle: Dräger AG

Atemschutzgerät – Beständigkeit gegen Wärmestrahlung

Definition

Atemschutzgeräte (ASG) werden auf Widerstandsfähigkeit gegen Strahlungswärme geprüft.

Erläuterungen

Die Bauteile von ASG werden als beständig gegen Wärmestrahlung im Sinne der Norm, z.B. für Vollmasken die DIN EN 136 und für Pressluftatmer die DIN EN 137, angesehen, wenn sie nach einer Prüfzeit von 20 min dicht bleiben, selbst wenn sie verformt wurden.

Atemluftverbrauch

Definition

Tatsächlich verbrauchte Atemluft. Der Atemluftverbrauch (Q) lässt sich näherungsweise bestimmen und hinreichend genau berechnen.

ASGT bei der BBK (Quelle: Dräger AG)

Erläuterungen

Näherungsweise Bestimmen Atemluftverbrauch Q [l/min]:
Umfangreiche Versuche haben ergeben, dass der Atemschutzgeräteträger eines Pressluftatmers (PA) etwa verbraucht bei:

  • leichter Arbeit (ungehindertes Gehen unter PA) Q ~ 30 l/min
  • mittlerer Arbeit (Durchführung von Brandbekämpfung) Q ~ 40 l/min
  • schwere Arbeit (Leiter steigen, Tragen eines CSA) Q ~ 50 l/min
Berechnung Atemluftverbrauch Q [l/min]:
     V1  •  D p   

Q = ————-
p1 • t • V

V1 Ausgangsvolumen bzw. Atemluftvorrat in Liter
p1 Anfangsdruck, z. B. Luftdruck pB in bar
D p Druckdifferenz in bar
p2 Druck in der Druckluftflasche zu Einsatzbeginn,
z. B. Fülldruck in bar

D p = p2 – pEnde pEnde Druck in der Druckluftflasche
am Einsatzende in bar
V Kompressionsfaktor (ksi),
z. B. für Luft bei 200 bar: V = 1,0 und bei 300bar V = 1,08

Atemkreislauf

Definition

In einem Regenerationsgerät mit Drucksauerstoff wird die Atemluft durch Lungenkraft ständig in einem Kreislauf bewegt. Die Ausatemluft wird in einer Regenerationspatrone vom Kohlendioxid befreit und in einen Atembeutel geleitet.
Diese gereinigte Luft wird während der Inhalation (Einatmung) wieder aus dem Atembeutel entnommen. Der bei der Atmung verbrauchte Sauerstoff wird aus dem Sauerstoffvorrat des Gerätes mit Hilfe einer konstanten Dosierung und bei Mehrverbrauch durch eine lungenautomatische Dosierung ersetzt.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Das vom Geräteträger ausgeatmete Atemgas strömt bei Geräten mit Kreislaufatmung aus dem Atemanschluss durch den Ausatemschlauch und das Ausatemventil in die Regerationspatrone, in der das im Ausatemgas enthaltene Kohlendioxid CO2 chemisch gebunden wird. Die bei dieser Reaktion erzeugte Wärme lässt sich mit Hilfe eines ggf. vorhandenen Kühlers abführen. Das gereinigte Atemgas strömt danach in den Atembeutel. Überschüssiges Gas strömt durch ein Überdruckventil in die Umgebung. Der vom Atemschutzgeräteträger verbrauchte Sauerstoff wird aus der Druckgasflasche ersetzt. Das regenerierte Atemgas gelangt über das Einatemventil und den Einatemschlauch in den Atemanschluss. So ist der Kreislauf geschlossen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung

Definition

Pflichtuntersuchung für Beschäftigte mit entsprechenden Gefährdungsgruppen, die bei ihrer Tätigkeit besonderen Belastungen ausgesetzt sind, z. B. beim Tragen von Atemschutzgeräten. Man unterscheidet Erstuntersuchung, regelmäßige Nachuntersuchungen und nachgehende Untersuchungen.

Erläuterung

Die Aufgaben der Untersuchungen sind:

– Erstuntersuchung zum Feststellen, ob gesundheitliche Bedenken
  gegen eine Arbeit im Gefahrenbereich sprechen,

– Nachuntersuchungen, die in bestimmten Zeitabständen klären
  sollen, ob gesundheitliche Beschwerden aufgetreten sind oder
  ob die Weiterarbeit unbedenklich ist;

– nachgehende Untersuchungen sollen beim Ausscheiden aus der
  Tätigkeit und danach mögliche Spätfolgen aufdecken. Sie sind
  z. B. erforderlich, wenn mit krebserzeugenden Stoffen gearbeitet wurde. 

Eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist auch möglich auf Wunsch des Beschäftigten und/oder seines Vorgesetzten, z. B. wenn ein Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Beschwerden und der Arbeit vermutet wird.

Bildquelle: Dräger AG