Warnsignalprüfung

Definition

Bestandteil der Pressluftatmerprüfung, bei der die Funktionsfähigkeit der Warneinrichtung durch einen Atemschutzgerätewart geprüft wird.

Erläuterung

Das Warnsignal muss bei einem Restdruck von 55 ± 5 bar ansprechen. Die Prüfung dieses Ansprechdrucks erfolgt durch Reduzierung des Hochdrucks auf den Ansprechwert des Warnsignals, z. B. beim Pressluftatmer durch Druckentlastung am Lungenautomat. Dabei muss akustisch ein Warnsignal als Pfeifton wahrnehmbar sein.

Bildquelle: Dräger AG

Warnsignal

Definition

Signalton der akustische Warneinrichtung, der bei Atemschutzgeräten vor dem plötzlichen Ende des Luftvorrates warnt.

Erläuterung

Das Warnsignal entsteht, wenn beim Abatmen des Atemluftvorrates auf eine vorbestimmte Restmenge an Atemluft bzw. Sauerstoff absinkt.

Bildquelle: Dräger AG

Warneinrichtung

Definition

Geräteteil umluftunabhängiger Atemschutzgeräte, das vor dem plötzlichen Ende des Luftvorrates warnt.

Erläuterung

Beim Pressluftatmer spricht die Warneinrichtung z. B. bei 55 ± 5 bar mit einem deutlich hörbaren Warnton (Pfeifton mit etwa 80 dB) an. Bei einigen Pressluftatmern, z.B. beim Dräger-PA 94, befindet sich die Warneinrichtung in Ohrnähe, bei anderen, z. B. beim Dräger-Pressluftatmer PA 94 plus, ist sie kombiniert mit dem Manometer am Pressluftatmer angebracht.

Bildquelle: Dräger AG