Druckluftvorrat

Definition

Vorrat an Druckluft bzw. Atemluft in einem Druckgefäß, z. B. einer Druckluftflasche (Füllvolumen).

Erläuterung

Der Druckluftvorrat bestimmt verbrauchsabhängig die Einsatzzeit des Atemschutzgeräteträgers.

Als Gesamtmenge muss ein bestimmter Druckluftvorrat im Pressluftatmer vorhanden sein, um den Pressluftatmer als einsatzbereit zu klassefizieren. Je nach Druck und daraus abzuleitendem Druckluftvorrat ergeben sich Einsatzkriterien, z. B. für den Rückzug beim Ansprechen der Warneinrichtung Druckluftflasche – Flaschendruck.

Bildquelle: Dräger AG

Druckluftflasche

Definition

Behälter aus Stahl, Aluminium, Kunststoff oder Kohlefaser-Verbundwerkstoff (CFK) zur Bevorratung und zum Mitführen von Druckluft, auch von Atemluft.

Erläuterung

Druckluftflaschen gibt es in einer Vielzahl von Inhalt, Anzahl pro Pressluftatmer, Fülldruck und Atemluftvorrat. Für Pressluftatmer werden Stahl und CFK-Werkstoffe bevorzugt.

Druckluftflaschen von Behältergeräten mit Druckluft (Pressluftatmer, PA):
Inhalt der Flaschen [l]Anzahl der Flaschen je IsoliergerätFülldruck [bar]WerkstoffAtemluftvorrat je Flasche [l]
4,02 erforderlich200Stahl800
4,7 2 erforderlich 200CFK940
6,0 1 erforderlich 300Stahl1.666
6,0 1 erforderlich 300Leicht-stahl1.666
6,0 1 erforderlich 300CFK1.666
6,0 1 erforderlich 300CFK1.666
6,8 2 möglich300CFK1.870
6,8 2 möglich300CFK1.870

CFK = Kohlefaser-Verbundwerkstoff

Leichtstahl = hochvergüteter, hochfester Stahl

Farbe: Für den Flaschenkörper signalgelb (RAL 1003); für die Flaschenschulter schwarz-weiß-segmentiert (RAL tiefschwarz: 9005, RAL reinweiß: 9010)

Druckluft für Atemschutzgeräte

Definition

zum Atmen benutzte Druckluft muss insbesondere in Isoliergeräten von einer Qualität sein, die sie für sicheres Atmen geeignet macht. Grenzwerte dafür legt die DIN EN 12021 fest.

Erläuterung

Entsprechend der DIN EN 12021 dürfen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden:
  • Schmierstoff als Aerosol mit maximal 0,5 mg/m3,
  • Kohlendioxid-Gehalt (CO2) maximal 500 ml/m3,
  • Kohlenmonoxid-Gehalt (CO) maximal 5 ml/m3,
  • Wassergehalt in Druckluftflaschen 40 bis 200-bar maximal 50 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck,
  • Wassergehalt in 300-bar-Druckluftflaschen maximal 35 mg/m3 nach Entspannung auf Atmosphärendruck.

Die Luft darf keinen signifikanten Geruch oder Geschmack aufweisen. Ihr Sauerstoffgehalt muss im Bereich 21 ± 2 Vol.-% liegen.

Selbst beim höchsten zulässigen Fülldruck für die Druckluftflasche darf kein Wasser in flüssiger Form in der Druckluftflasche vorliegen.

Bildquelle: Dräger AG

Beispiel für ein Prüfprotokoll