Brandrauch

Definition

Brandrauch ist ein Stoffgemisch aus einer Vielzahl von Feststoffen, Gasen, Dämpfen und Aerosolen. Er wird gebildet, in dem die Thermik des Brandes im Brandgas Teilchen mit reißt. Solche Teilchen können unverbrannte oder teilverbrannte Stoffteilchen, Flüssigkeitströpfchen Asche und Ruß sein.
Er lässt sich vereinfacht folgendermaßen darstellen:
Brandgas + Schwebstoffe + Thermik = Brandrauch

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Brandrauch enthält bis zu 5.000 verschiedene giftige und ätzende Stoffe. Seine Menge und Zusammensetzung hängt vom brennenden Stoff und den Verbrennungsbedingungen ab. So führt Sauerstoffmangel z. B. zu einer unvollständigen Verbrennung bei der verstärkt Kohlenmonoxid CO, das häufigste und ein sehr gefährliches Atemgift entsteht.

Bewegungs(los)melder

auch Notsignalgeber

Definition

zum Zubehör von Atemschutzgeräten zählendes elektronisches Gerät mit Bewegungssensor. Er zeigt mit optischen und/oder akustischen Signalen an, wenn sein Träger bewegungslos verharrt, auch Bewegungs(los)melder, umgangssprachlich auch „Totmannmelder“.

Erläuterung

Der Notsignalgeber löst nach einem anschwellenden Voralarm den Hauptalarm optisch und/oder akustisch mit etwa 100 dB(A) aus, wenn sich sein Träger über eine definierte Zeit hin nicht bewegt. Das Gerät erleichtert damit das Auffinden von Hilfe benötigenden oder in Not geratenen Atemschutzgeräteträger.

Oft besitzen Notsignalgeber zusätzlich eine manuelle Auslösung, teilweise auch weitere Ausstattungen, z.B. Rückstellmöglichkeiten für den Hauptalarm und eine Temperaturüberwachung. Notsignalgeber lassen sich mit einem Schalter oder über Schlüssel ein- und ausschalten. Es gibt Notsignalgeber mit und ohne.

Quelle: Dräger AG

Betriebsdruck

Definition

Der sich nach dem Füllen in einer vollen Atemluftflasche einstellende Druck bei einer einheitlichen Bezugstemperatur von 15 °C in bar.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Der Betriebsdruck beträgt bei 200 bar-Pressluftatmer 200 bar und bei 300 bar –Pressluftatmern 300 bar. Als Toleranz sind jeweils – 10% gestattet, also entweder mindestens 180 bar oder mindestens 270 bar.

Zusatz

Als „Nennfülldruck“ in der DIN EN 137:2007-01 oder umgangssprachlich auch als „Fülldruck“ bezeichnet.