Atemschutzgerät – Mängelkontrolle

Definition

Eine gegenüber einem festgelegten Anforderungsprofil, z. B. einer Norm, durchgeführte Vergleichsprüfung bzw. eine Mängelfeststellung aufgrund eines Geräteversagens im Einsatz bzw. bei der Instandhaltung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Grundsätze zur Mängelkontrolle an Atemschutzgeräten enthalten u.a. die

  • FwDV 7 Atemschutz
  • DGUV R112-190 Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten
  • Richtlinie der vfdb, vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten für
    die Feuerwehr,
  • Herstellerhinweise.

Atemschutzgerät – Lagerung

Definition

Atemschutzgeräte sind trocken und staubgeschützt zu lagern. Sie sind vor mechanischen Beschädigungen und Einwirkung von Chemikalien, Kohlenwasserstoffen, Sonnenstrahlen oder sonstigen Wärmequellen zu schützen. Von Ozon sind sie fernzuhalten. Einzulagernde Atemschutzgeräte sind in Regalen oder belüfteten Schränken in kühlen, jedoch frostfreien, trockenen Räumen unter-zu¬bringen. In den Lagerräumen dürfen gleichzeitig keine leichtentzündlichen Stoffe untergebracht sein. Nicht einsetzbare Geräte sind zu kennzeichnen und getrennt, z.B. in einem separaten Regal zu lagern. Die ideale Raumtemperatur beträgt + 15 °C und die günstigste relative Luftfeuchte 60 %.

Erläuterungen

Grundsätze zur Lagerung von Atemschutzgeräten regeln z. B. die

  • FwDV 7 Atemschutz
  • DIN 7716 Erzeugnisse aus Kautschuk und Gummi – Anforde-
    rungen an Lagerung, Reinigung und Wartung
  • DGUVR112-190 Regeln für den Einsatz von
    Atemschutzgeräte
  • Richtlinie der vfdb, vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten
    für die Feuerwehr
  • Herstellerhinweise.

Bildquelle: HT-Group

Atemschutzgerät – Eignung

Definition

Bestätigung, dass ein Produkt spezifische Auswahlkriterien erfüllt.
Ein Atemschutzgerät ist für die Verwendung dann geeignet, wenn es diese Auswahlkriterien erfüllt.

Erläuterung

Für die Auswahl von Atemschutzgeräten hat die vfdb die Richtlinie 0802 „Richtlinie für die Auswahl von Atemschutzgeräten für Einsatzaufgaben bei den Feuerwehren“, identisch mit der Berufsgenossenschaftlichen Information BGI/GUV-I 8672 erarbeitet. Erfüllt ein Gerät diese Richtlinie, was von einer durch das Ref 8 der vfdb bestellten Fachstelle, unter anderem die DEKRA-EXAM, bestätigt wird, ist es für die Verwendung bei deutschen Feuerwehren geeignet.

Quelle: Dräger AG