Atemschutzgerät – Instandhaltung

Definition

Zur Instandhaltung von Atemschutzgeräten (ASG) gehören Kontrolle, Reinigung, Wartung, Reparatur und Prüfung.
Die Instandhaltung dient zur Wiederherstellung des Sollzustandes, d.h. der Einsatzbereitschaft des ASG. Sie ist nach jedem Gebrauch oder nach den vorgeschriebenen Wartungsintervallen durchzuführen. Darüber informieren Prüfkalender und Gebrauchsanweisung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Aus dem Prüfkalender lässt sich erkennen, wann was instandgesetzt werden muss. Die Gebrauchsanweisung gibt Informationen, z.B. über die Demontage der Geräte, ihre Reinigung, Desinfektion und den Ersatz verbrauchter Materialien (Flaschenfüllung, Alkalipatronen, Filtereinsätze), über Reparaturen, den Austausch von Originalteilen sowie die Prüfung der Geräte.

Wiederverwendbare Teile von ASG, z.B. Lungenautomaten und Druckluftflaschen, und ihre Instandhaltung werden in einer Kartei oder Datei erfasst. Ebenso werden alle Einsätze sowie die Lagerung und Instandhaltung festgehalten. Die Instandhaltung von ASG wird von einem ausgebildeten Atemschutzgerätewart durchgeführt.

Atemschutzgerät – Bewertung

Definition

Analyse der Eigenschaften eines Atemschutzgerätes bezüglich der Erfüllung gegebener Bedürfnisse. Eine Atemschutzgeräte-Bewertung kann aber auch bedeuten, das Gerät hinsichtlich einer gegebenen Vorschrift, z. B. ihrer Norm abzuprüfen.

Erläuterungen

Beispiel:

In einem Lackierbetrieb kann davon ausgegangen werden, dass die Umgebung über ausreichend Sauerstoff verfügt, aber mit Lösemitteldämpfen kontaminiert ist. Es muss also ein Filtergerät zur Aufnahme der Lösemitteldämpfe eingesetzt werden.

Atemschutzgerät – Dichtsitz

Definition

Voraussetzung für die Schutzwirkung eines Atemschutzgerätes (ASG) ist ein guter Dichtsitz des Atemanschlusses. Dafür ist beim Aufsetzen eines Atemanschlusses die Gebrauchsanweisung des Herstellers zu beachten; z.B. muss beim Anlegen einer Maske der korrekte Dichtsitz eingehalten werden.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Bei Personen mit Bärten oder Koteletten im Bereich der Dichtrahmen von Voll- und Halbmasken ist der Dichtsitz nicht gewährleistet; Barterlass. Ebenso sind Personen mit extremer Kopfform oder mit tiefen Narben als Geräteträger nicht geeignet.

Moderne Atemanschlüsse sind auch für Brillenträgern geeignet, da die Brillengestelle entweder in der Maske integriert sind oder bei Halbmasken die entsprechende Brillenform gewählt werden.