Wer darf einen Flaschenwechsel durchführen?

Frage

Hallo Team von Atemschutzlexikon.com,

mich erreichen immer wieder Fragen ob die Einsatzkraft ihre Atemluftflasche selber wechseln darf oder nur ein Atemschutzgerätewart – könnt ihr mir da weiterhelfen?

Antwort & Erläuterung

Vielen Dank für ihre Frage!

Grundlegend ist zu sagen, dass jeder Atemschutzgeräteträger nach seinem Grundlehrgang & der jährlichen Unterweisung befähigt ist, die Druckluftflasche am Pressluftatmer zu tauschen.

Hierbei gilt zu beachten, dass der Pressluftatmer laut Herrsteller nach der Nutzung zur Aufbereitung & Prüfung einer Atemschutzwerkstatt zugeführt werden muss.
Ein Flaschenwechsel darf also nur erfolgen, wenn der Pressluftatmer:
– nicht thermisch beaufschlagt wurde
– mechanisch belastet wurde
– chemisch belastet wurde
– starke Verschmutzung aufweist
– Auffälligkeiten bei der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle auftauchen

Trifft einer der gennanten Punkte zu, ist ein Flaschenwechsel nicht empfehlenswert!

Anpassungsüberprüfung

Definition

ist ein Verfahren, um die Passgenauigkeit zwischen Atemschutzgeräteträger und seinem Atemanschluss zu ermitteln.

Bildquelle: BSiF

Erläuterung

Dazu zählt z.B. das „Face fit testing“, eine Überprüfung mittels spezieller Prüfgeräte zum Ermitteln ob sich die „Dichtlinie eines dicht anliegenden Atemsanschlusses, an das Gesicht einer atemschutzgerätetragenden Person anpasst, wie gut der Atemanschluss die Person von einer schadstoffbelasteten Atmosphäre in der Realität schützt“ (W. Drews, DGUV Forum 5/21)