Atemschutzprüfgeräte

Definition

Sind spezielle, für den Atemschutz entwickelte Geräte, die in der Atemschutzwerkstatt eingesetzt werden zur Ermittlung der Funktionstüchtigkeit oder zur Feststellung von Mängeln von Atemschutzgeräten (ASG). Man unterscheidet manuell zu bedienende Geräte und computergestützte Prüfgeräte.

Erläuterungen

Manuelle Prüfgeräte sind so aufgebaut, dass unterschiedliche ASG angeschlossen werden können und durch die Bedienung des Prüfgerätes, z.B. Öffnen und Schließen von Ventilen und das Anbringung von Teilen der Atemschutzgeräte, eine Kontrolle der Funktionsfähigkeit dieser Teile durchgeführt werden kann. Das Prüfprotokoll wird handschriftlich erstellt.

Computergestützte Geräte werden mir Hilfe einer Prüfsoftware gestartet. Die ASG werden komplett am Prüfgerät angebaut. Es laufen alle Prüfungen voll- oder halbautomatisch in einem Durchlauf ab. Am Ende wird ein fälschungssicheres Protokoll PC-gestützt und speicherbar erstellt.

Bildquelle: Dräger AG

Atemschutzgerätewart (ASGW)

Definition

Sachkundige Person, die in einem Lehrgang zentral ausgebildet wurde. Ausbildungen dafür führen Landesfeuerwehrschulen, Hauptstellen Grubenrettungsdienst oder die Hersteller von Atemschutzgeräten durch. In einem einwöchigem Lehrgang werden hier abgestimmte Inhalte vermittelt.
Atemschutzgerätewarte müssen mindestens alle fünf Jahre an einer zentralen Fortbildung teilnehmen.

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Erläuterungen

ASGW müssen bestimmte Voraussetzungen und Anforderungen erfüllen, um ASGW zu werden und zu bleiben.

Ihre Tätigkeit sollten sie in Atemschutzwerkstätten durchführen.

Atemschutzgerät – Schutzleistung

Definition

Die Schutzleistung ist durch die in den europäischen Normen der jeweiligen Atemschutzgeräte festgelegte Gesamtleckage des Gerätes gegeben. Zur Gesamtleckage trägt das gesamte Atemschutzgerät bei.
Die Schutzleistung ergibt sich aus dem jeweiligen Grenzwerten „Vielfache des Grenzwertes“ VdGW aus den gerätezugeordneten Tabellen in der DGUV R 112-190, bis zu dem das jeweilige Atemschutzgerät eingesetzt werden kann.

Erläuterungen

Es gibt in der Praxis kein Atemschutzgerät, das seinen Träger vollkommen von der Umgebungsatmosphäre abschließt. Deshalb hat der Unternehmer Atemschutzgeräte auszuwählen, deren Leckage so gering wie möglich ist – d.h., Atemschutzgeräte auszuwählen, die so wenig Schadstoff wie möglich in das Innere des Atemanschlusses gelangen lassen. Er hat dabei also abzusichern, dass in der Einatemluft des Atemschutzgeräteträgers der Grenzwert des Schadstoffes sicher unterschritten bleibt.

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