Atemschutzgerät – Praktische Leistungsprüfung

Definition

Ist Bestandteil der Prüfung eines Atemschutzgerätes nach der entsprechenden Norm im Rahmen der Zulassung bzw. Zertifizierung des Gerätes. Die praktische Leistungsprüfung dient dem Zweck, die normativen Eigenschaften von Atemschutzgeräten auf solche Kriterien zu prüfen, die sich nicht durch andere Prüfungen testen lassen, z. B. Trageverhalten und Handhabung.

Erläuterungen

Der praktischen Leistungsprüfung geht eine Laborleistungsprüfung voraus. Erst bei positivem Resultat dieser Prüfung wird die praktische Leistungsprüfung durchgeführt. Dabei absolvieren Atemschutzgeräteträger unter relevanten Einsatzbedingungen, z. B. räumliche Enge, variierende Umgebungstemperatur und unterschiedliche Veratmungsschwere, normativ vorgeschriebene Übungen und beurteilen danach die Eigenschaften des Atemschutzgerätes. Resultate dieser Erprobung können zu Modifikationen des Atemschutzgerätes führen.

Bildquelle: Dräger AG

Atemschutzgerät – Mängelkontrolle

Definition

Eine gegenüber einem festgelegten Anforderungsprofil, z. B. einer Norm, durchgeführte Vergleichsprüfung bzw. eine Mängelfeststellung aufgrund eines Geräteversagens im Einsatz bzw. bei der Instandhaltung.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterungen

Grundsätze zur Mängelkontrolle an Atemschutzgeräten enthalten u.a. die

  • FwDV 7 Atemschutz
  • DGUV R112-190 Regeln für den Einsatz von Atemschutzgeräten
  • Richtlinie der vfdb, vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten für
    die Feuerwehr,
  • Herstellerhinweise.

Atemschutzgerät – Lagerung

Definition

Atemschutzgeräte sind trocken und staubgeschützt zu lagern. Sie sind vor mechanischen Beschädigungen und Einwirkung von Chemikalien, Kohlenwasserstoffen, Sonnenstrahlen oder sonstigen Wärmequellen zu schützen. Von Ozon sind sie fernzuhalten. Einzulagernde Atemschutzgeräte sind in Regalen oder belüfteten Schränken in kühlen, jedoch frostfreien, trockenen Räumen unter-zu¬bringen. In den Lagerräumen dürfen gleichzeitig keine leichtentzündlichen Stoffe untergebracht sein. Nicht einsetzbare Geräte sind zu kennzeichnen und getrennt, z.B. in einem separaten Regal zu lagern. Die ideale Raumtemperatur beträgt + 15 °C und die günstigste relative Luftfeuchte 60 %.

Erläuterungen

Grundsätze zur Lagerung von Atemschutzgeräten regeln z. B. die

  • FwDV 7 Atemschutz
  • DIN 7716 Erzeugnisse aus Kautschuk und Gummi – Anforde-
    rungen an Lagerung, Reinigung und Wartung
  • DGUVR112-190 Regeln für den Einsatz von
    Atemschutzgeräte
  • Richtlinie der vfdb, vfdb 0804 Wartung von Atemschutzgeräten
    für die Feuerwehr
  • Herstellerhinweise.

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