Instandhaltung – Reinigung

Definition

die Instandhaltung eines Atemschutzgerätes nach dem Einsatz beginnt in der Atemschutzgerätewerkstatt und dort immer mit einer Reinigung mit nachfolgender Desinfektion des Gerätes.

Erläuterung

Bei der Reinigung werden alle Teile (Gummi, Kunststoff und Metall) gründlich, nach Herstellervorschrift und mit dem vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmitteln gesäubert.

Metallkleinteile lassen sich auch effektiv im Ultraschallbad reinigen.

Bildquelle: Dräger AG

Instandhaltung – Einrichtung

Definition

alle Einrichtungen einer Atemschutzwerkstatt sind ständig so in Stand zu halten, dass die mit diesen Einrichtungen zu prüfenden und instand zuhaltenden Atemschutzgeräte anschließend die Anforderungen erfüllen.

Erläuterung

Die Einrichtungen, z. B. Prüfgeräte, Werkzeuge und Hilfsmittel, sind regelmäßig zu warten und auf Unversehrtheit zu prüfen. Möglich ist ein Service-Vetrag mit dem Hersteller der Prüfgeräte zur regelmäßigen Prüfung des Gerätes bzw. zum Update der ggf. vorhandenen Prüfgerätesoftware.

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Instandhaltung – Druckbehälter

Definition

Druckbehälter unterliegen einer regelmäßigen Prüfung mit Sichtprüfung und Sachverständigenprüfung nach Druckgeräterichtlinie und Herstellervorschrift (Informationsbroschüre).

Erläuterung

Bei der Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung, die so genannte Sachverständigenprüfung, führen Sachverständige die Festigkeitsprüfung der Druckbehälter mit dem 1,5-fachen Wert des Nenndruckes (Betriebsdruck) als Wasserdruckprobe durch, inspizieren das Innere der Druckluftflasche als Sichtprüfung und prüfen das Flaschengewicht.
Die Prüfabstände dieser wiederkehrenden Prüfungen sind vorgeschrieben. Nach Druckgeräterichtlinie und Betriebssicherheitsverordnung wird bei Druckluftflaschen Atemluft für Pressluftatmer die äußere Prüfung aller 2,5 Jahre , die Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung aller 5 Jahre durchgeführt. Druckluftflaschen Druckluft, die sogenannten Arbeitsflaschen 300 bar, sind aller 10 Jahre einer Innen-, Festigkeits- und Gewichtsprüfung zu unterziehen.

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