MAYDAY bei Übungen

Mayday bei Übungen

MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY – soll dieser Notruf für einen Atemschutznotfall auch bei Übungen angewendet werden? Kann bei diesem Funkruf nicht irrtümlich die Handlungskette nach einem tatsächlichen Notruf ausgelöst werden?
Ja, das ist möglich. In 2012 hat eine Atemschutzübung zur Notfallrettung tatsächlich fälchlicher weise zu einem Alarmieren weiterer Rettungskräfte geführt. Bei einer Übung baute der Angriffstrupp einen Notfall in die Übung ein und meldete diesen mit dem Mayday-Notruf. Die über den Übungsinhalt nicht informierte Wehrleitung wollte daraufhin die Übung abbrechen und die Atemschutznotfallrettung (ASNR) einleiten, da sie an einen richtigen AS-Notfall glaubte.

Rechtliche Vorgabe

bundesweit einheitliches Stichwort zur Verdeutlichung von Reallagen ist entsprechend Polizeidienstvorschrift PDV/DV 810.3 Sprechfunkdienst, Pkt. 4.5.3:

„Tatsachenmeldungen im Rahmen einer Übung sind durch den besonderen
Vermerk — Tatsache — zu kennzeichnen. Sie unterbrechen den
Übungsverkehr.“

Praktikable Lösung

Um diese Festlegung praktikabel und im Realfall nachvollziehbar zu gestalten empfehle ich, dass der Übungsleiter mit allen Teilnehmern der Übung für die Zeit der Übung vereinbart: die für das Üben von Notfällen zu benutzenden Worte zur Kennzeichnung des angenommenen und zu übenden Notfalls

Beispiel: „Achtung Übung“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY … 
….“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

So lassen sich mit den Einsatzgrundsätzen konforme Verhaltensweisen bei Atemschutzunfällen üben und festigen, ohne Verwirrung bei den Atemschutzgeräteträgern zu verursachen, wenn ein realer Notfall eintritt. Es bleibt der Originalnutruf nach FwDV 7 Pkt. 7.6 der Extremsituation bei realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6) vorbehalten.
Für den Fall, dass die übende Einheit für eine tatsächliche Atemschutznotfallrettung benötigt wird, vereinbart der Übungsleiter mit der Leitstelle für die Zeit der Übung beim Eintreten von realen Unfällen, Notfällen oder sonstigen realen Ereignissen zu benutzende Worte, z. B.
Beispiel1: „Achtung Tatsache“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)
Beispiel 2: „Achtung Realfall“ + „MAYDAY, MAYDAY, MAYDAY …“ (weiter nach FwDV 7, Pkt. 7.6)

Dipl. Ing. W. Gabler

Sichtbehinterung Vollmasken

Um realitätsnah üben zu können, benötigt der Atemschutzgeräteträger Sichtbehinderung. Damit lassen sich Brandrauch und Dampf imitieren. Sichtbehinderung für Vollmasken lässt sich durch Nebelmaschinen produzieren. Ein heute übliches und z. B. in den Atemschutzübungsanlagen angewendetes Verfahren.

Mit wesentlich geringerem Aufwand und erheblich preiswerter kann man aber Klebefolien einsetzen. Die lassen sich z. B. auf die erforderliche Größe mit der gewünschten Sichtbehinderungsstärke bei Werbefirmen beschaffen. Vorteilhaft ist bei diesem Material die Mehrfachverwendbarkeit, wenn man nur sorgsam genug die auf die Sichtscheibe geklebte Folie wieder ablöst.
Sollte jemand Folien für die Vollmasken Panorama Nova, Futura oder FPS 7000 verwenden wollen,  kann der die hier beigefügte Modellvorlage als Basis zum ausschneiden der Klebefolie oder der Prospektfolie benutzen. Eine Bauanleitung lässt diese Tätigkeit auch für ungeübte schnell erledigen.

Viel Erfolg in der Ausbildung  mit der neuen Sichtbehinderung.