Weiterentwicklung am „Stand der Technik“

Definition

Wenn sich der anerkannte Stand der Technik z. B. von Persönlicher Schutzausrüstung soweit verbessert, das deren EG-Baumusterprüfbescheinigung zurückgezogen wird.

Erläuterung

Derartig weiterentwickelte PSA darf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Sie muss einer neuen EG-Baumusterprüfung unterzogen werden. Die bereits in den Verkehr gebrachten persönlichen Schutzausrüstungen dieses Typs unterliegen aber dem Bestandsschutz und bleiben hiervon unbetroffen.

Neue Ausbildung – AS-Beauftragter

Name:

Gerd Tröge

Frage:

Gibt es in Deutschland tatsächlich Lehrgänge „Atemschutzbeauftragte“ und was wird darin gelehrt?

Antwort

Sehr geehrter Herr Tröge,

ja, es gibt solche Lehrgänge mit identischen Inhalten an einzelnen Landesfeuerwehrschulen.

Ab Herbst 2012 bietet z. B. die Landesfeuerwehrschule Sachsen diesen Lehrgang als „Beauftragter Atemschutz“ an. Auf Nachfrage bestätigte man der Redaktion, das in diesem Lehrgang innerhalb von 2 Tagen die Teilnehmer eine Ausbildung zum Ausführen von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Atemschutz erhalten, für deren Ausführung nicht unbedingt eine Atemschutzwerkstatt vorhanden sein muss und die Sachkunde des Atemschutzgerätewartes entbehrlich ist. Zu den Lehrgangsinhalten zählen:

  • Rechtsgrundlagen Atemschutz
  • Reinigen, Verwalten, Lagern
  • Atemluft, Druckluft, Druckbehälter
  • Hinweise zur Durchführung von Fortbildung der Atemschutzgeräteträger
  • Einsatzbereitschaft Atemschutzgeräte
  • einfache Fehlersuche
  • Vorgehensweise bei Gerätedefekten
  • Unfallverhütung
  • Wechsel Druckluftflasche, Wechsel Lungenautomat, Thermische Überlastung
  • vertiefende Gerätekunde

Ziel ist, die Leiter Freiwilliger Feuerwehren im Bereich AS zu entlasten und das Niveau der Sicherheit im Atemschutz weiter zu erhöhen.

Dipl. Ing. Wolfgang Gabler

Ausbildung – Belastungsübung

Definition:

Zur Übung von mit der Einsatztätigkeit vergleichbaren Tätigkeiten durch Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben in Atemschutzübungsanlagen (ASÜ). Die Belastungsübung ist entsprechend Feuerwehrdienstvorschrift 7 Atemschutz

  • Bestandteil der Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger mit Rettungsaufgaben,
  • jährlich zu wiederholen und
  • in einem Übungsnachweis zu dokumentieren.

Erläuterung

Während der Belastungsübung werden den Atemschutzgeräteträgern körperliche Belastungen abverlangt (Belastungswerte) und Orientierungskenntnisse abgefordert.

Der Ablauf der Übung ist nicht vorgeschrieben. Bewährt hat sich jedoch:

  • Verrichten körperlicher Arbeit an zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Arbeitsraum der ASÜ,
  • Begehung der Orientierungsstrecke im abgedunkelten und vernebelten Übungsraum der ASÜ,
  • verrichten körperlicher Arbeit an zwei verschiedenen Arbeitsmessgeräten im Arbeitsraum der ASÜ.

Bildquelle: Dräger AG