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Definition
bei Feuerwehr und Rettungsdienst: in Sicherheit bringen von toten Menschen und Tieren sowie von Sachwerten.
Bildquelle: Dräger AG
Erläuterung
Im Katastrophenschutz: Befreiung von Lebewesen aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch ihre Bewegungsfreiheit einschränkt.