
Definition
Krankheiten, die durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates nach § 9, Abs. 1 S 1 Sozialgesetzbuch SGB VII als solche bezeichnet werden und dementsprechend in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen sind, und die ihm Rahmen einer versicherten Tätigkeit § 2,3 und 6 SGB VII entstanden sind. Ausnahmen regelt die Rahmenverordnung RVO zum SGB § 551, Abs. 2 RVO (Reichsversicherungsordnung).
Erläuterung
Berufskrankheiten werden nach ihren Ursachen unterschieden:
- Krankheiten, die durch chemische Einwirkungen verursacht
werden, zum Beispiel Hauterkrankungen und Erkrankungen
durch Metalle und Halbmetalle, Lösungsmittel und
Pestizide - Krankheiten, die durch physikalische Einwirkungen
verursacht werden, beispielsweise Wirbelsäulen-
erkrankungen durch Heben oder Tragen schwerer Lasten,
Lärmschwerhörigkeit, Erkrankungen durch Vibrationen,
Druckluft oder durch Strahlung (Schneeberger Krankheit) - durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte
Krankheiten - Tropenkrankheiten, beispielsweise Malaria
- Erkrankungen durch anorganische Stäube, dazu gehören
durch Asbestfasern verursachte Krankheiten und die
Silikose - Erkrankungen durch organische Stäube.