Chemikalienschutzanzug – Prüfchemikalien

Definition

werden im Rahmen der Zulassungsprüfungen (Zertifizierung) nach EN 943-1 und EN 943-2 zur Permeationsprüfung eingesetzt. Die Prüfchemikalien decken aus den Bereichen der anorganischen und organischen Chemikalien die wichtigsten Stoffgruppen mit besonders aggressiven Eigenschaften ab, z. B. Flusssäure und Benzol. Damit ist eine Sicherheit auch für weniger aggressive Chemikalien gegeben. Für Zweifelsfälle liegen Beständigkeitslisten (Permeation, Chemikalienschutzanzug – Materialien) neu gelieferten CSA bei oder können bei den Herstellern erfragt werden (CSA – Prüfkriterien nach Chemikalienschutzkleidungsnorm EN 943-1 und 2).

Erläuterungen

Die DIN EN 943-1 fordert für entsprechend genormte CSA 4 flüssige Referenzchemikalien für die Permeationsprüfung (Flüssigkeitsaufguss innerhalb 10 s) und die DIN EN 943-2 15 flüssige Referenzchemikalien. Keine der Prüfchemikalien darf den Anzugstoff des innerhalb von 30 Minuten durchdringen.

Bildquelle: Dräger AG

Chemikalienschutzanzug – Hauptteile

Definition

zu den Hauptteilen eines Chemikalienschutzanzuges (CSA) nach EN 943 zählen das konfektionierte und vernähte bzw. verklebte Chemikalienschutzanzug – Material, die zugehörige Atemluftversorgung, die Ausatemventile, Chemikalienschutzhandschuhe und Chemikalienschutzstiefel sowie der gasdichte Reissverschluss und die Sichtscheibe.

Erläuterung

Im Rahmen der Zulassungsprüfung werden sowohl Einzelkomponenten als auch der Gesamtanzug beurteilt.

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Chemikalienschutzanzug (CSA)

Definition

Anzug zum Schutz vor Kontamination des Trägers durch feste, flüssige, aerosol- oder gasförmige Chemikalien. Generell unterscheidet man zwischen „gasdichten“ und „nicht gasdichten“ CSA. Insgesamt werden die CSA aufgrund europäischer Standards in 6 Dichtigkeitsstufen eingeteilt, die jeweils von den Materialien, aber auch vom ganzen Anzug erfüllt werden müssen.

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