Desinfektionsnachweis

Definition

Der Desinfektionsnachweis zeigt den Erfolg einer Desinfektion auf. Man unterscheidet:

  • orientierender Schnellnachweis ( unmittelbar nach Abschluss der Desinfektion durchzuführender Nachweis des Desinfektionserfolges mit orientierender Aussage, meist auf der Basis eines Proteinnachweises)
  • Abklatschverfahren, Tupferverfahren, Ausspülverfahren (nach DIN 10516 – exakte und juristisch anerkannte Nachweise der Keimreduktion, mit mehrtägiger Dauer zwischen Probenahme und Ergebnis)

Erläuterung

Die DIN 10516 „Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion“, Punkt 7.2 Prüfung der Desinfektionswirkung empfiehlt zur Prüfung der Desinfektionswirkung

  • Abklatschverfahren nach DIN 10113
  • Tupferverfahren nach DIN 10113-1 und DIN 10113-2
  • Ausspühlverfahren mit Festlegung mikrobiologischer Grenzwerte auf Flächen nach Reinigung und Desinfektion

Diese Nachweisverfahren liefern bei exakter Durchführung juristisch anerkannte Ergebnisse. Der Schnellnachweis ergibt nur orientierende Informationen, gleichsam Ja – Nein – Aussagen, sauber oder verschmutzt, nachreinigen und nachdesinfizieren oder korrekte Leistung. Er sichert aber bei häufiger Anwendung einen guten Überblick über die Desinfektionsqualität der Atemschutz- bzw. CSA-Werkstatt. Die Ergebnisse sind zu protokolieren.

Desinfektionsmethoden

Definition

Desinfektion ist die Beseitigung von Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann.

Wichtigste Desinfektionsverfahren:

  • Hitzedesinfektion mittels Dampf, Auskochen, Heißluft und Wärmestrahlung
  • Nebeldesinfektion mittels Aerosolspray von Desinfektionsmitteln
  • Verbrennung
  • Strahlung durch ultraviolette oder radioaktive Strahlung
  • mechanische Verfahren z.B. durch Filtration
  • chemische Verfahren mit chemischen Desinfektionsmitteln

Erläuterung

Nach der Desinfektion sind die behandelten teile gründlich zu spülen, um Schäden an der Haut der Atemschutzgeräteträger, z.B. durch Verätzen mit Desinfektionsmittel, zu vermeiden. Die Durchführung der Desinfektion ist mittels Prüfkalender in Richtlinien und Vorschriften

  • Herstellervorgaben in Bedienungsanleitung und Wartungsvorgaben
  • Richtlinie vfdb 0840 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV I 205-013 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“
  • DGUV-R 112-190 „Benutzung von Atemschutzgeräten“

vorgeschrieben und erfolgt in regelmäßigen Abständen und nach Benutzung. Die Desinfektion war erfolgreich, wenn die Viren und Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen reduziert wurden, bis von dem zu desinfizierenden Material keine Infektion mehr ausgehen kann. Das setzt eine Reduzierung um mindestens 99,9% voraus. Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA Werkstätten, möglichst oft mittels Schnelltest den Desinfektionserfolg zu prüfen, wenigstens aber zweimal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit mit der Abklatschprobe nachzuweisen.

Desinfektionsnachweis – orientierender Schnellnachweis

Definition

auf einem Proteinnachweis basierender Schnellnachweis für Desinfektionserfolg mit orientierendem Charakter.

Erläuterung

Bei Einhaltung der Anwendungsvorschrift lassen sich innerhalb weniger Minuten alle nach der Desinfektion von Gegenständen auf deren Oberflächen noch verbliebenen Eiweiße erkennen. Der Durchführenden der Desinfektion kann zwischen erfolgreicher oder nicht erfolgreicher Desinfektion unterscheiden.

Diese Anzeige erfolgt qualitativ. Die Quantität der zurückgebliebenen Kontaminationen wird nicht beurteilt. Die Anwendung ersetzt nicht vorgeschriebene Desinfektionsnachweise, z. B. mit Abklatschproben.

Desinfektion

Definition

die Beseitigung von Mikroorganismen durch Abtöten, Inaktivieren oder Entfernen, bis von dem zu desinfizierendem Material keine Infektion mehr ausgehen kann.

Erläuterung

Desinfektion ist möglich durch physikalische Verfahren, mechanische Verfahren und chemische Verfahren.

Im Atemschutz werden meist die chemischen Verfahren der Flächendesinfektion angewendet. Dafür sind speziell zugelassene und vom Hersteller der Atemschutzausrüstung empfohlene Desinfektionsmittel zu benutzen.

Die Desinfektion sollten nur sachkundige Personen, z. B. an einer Landesfeuerwehrschule entsprechend ausgebildete Atemschutzgerätewarte, durchführen.

Bildquelle: Dräger AG

Hygiene

Definition

Die Lehre von der Förderung der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten, vor allem durch Vorbeugung, Reinigung, Desinfektion und Schutzmaßnahmen.

Erläuterung

Ziel der Einsatzhygiene als ein Teilgebiet der Hygiene ist die Vermeidung gesundheitsschädlicher und die Schaffung gesundheitsfördernder Einsatzbedingungen.

Für die Einsatzhygiene der Einsatzkräfte besonders gut geeignet sind Hygienetücher, die reinigen, pflegen und desinfizieren können.

Desinfektionsdauer und Nachweis des Erfolgs

Name:

Reinhard Gersbacher

Frage:

In unserer Atemschutzwerkstatt wurde vergangene Woche das Desinfektionsmittel Incidin® Rapid vorgestellt. Welche Krankheitserreger werden damit desinfiziert?

Antwort

Incidin® Rapid wirkt nach Aussage des Herstellers Ecolab gegen

Bakterien, einschließlich MRSA-Keime

Hefen

behüllte Viren, z.B. HBV, HCV, HIV, H1N1, H5N1

unbehüllte Viren, z..B.Adeno-, Rota- und Polyomavirus (SV40) und

Clostridium difficile-Sporen.

Um eine bakterizide und viruzide Kontamination von Oberflächen auszuschließen ist eine Desinfektion durchzuführen mit
0,75% Incidin® Rapid und 30 min Einwirkzeit oder
1,5 % Incidin® Rapid und 15 min Einwirkzeit durchzuführen.

Dipl. Ing. W. Gabler
Redakteur

Desinfektionsbedarf

Name:

Werner Gretzschel

Frage:

Ich helfe in unserer Betriebsfeuerwehr dem Atemschutzgerätewart. Jetzt wurde ich gefragt, warum benutzte Atemschutzausrüstung (Vollmaske und Lungenautomat Pressluftatmer) eigentlich desinfiziert werden muss. Können Sie mir dafür Argumente liefern?

Antwort

Beim Beatmen von Vollmasken und Pressluftatmern sondert der Atemschutzgeräteträger Schweiß, Sekret und Ausatemfeuchte ab, die sich in der Vollmaske absetzen. In Versuchen nachgewiesen vermögen sie sogar bis in den Lungenautomat hinein zu fließen und zu tropfen. In diesen Körperflüssigkeiten befinden sich zahllose Mengen von Keimen, ggf. auch pathogene Mikroorganismen und Viren.

Damit besteht ein hohes Ansteckungspotential für jeden nachfolgenden Anwender oder den die Ausrüstung behandelnden Atemschutzgerätewart. Um diese Gefahr auszuschließen und die Gesundheit der Anwender und Atemschutzgerätewarte bestmöglich zu schützen, ist die Abtötung pathogener Keime und die Inaktivierung von Viren durch Desinfektion nach jeder Benutzung das oberste Gebot. Das schreiben die Hersteller von Atemschutzausrüstunen in ihren Bedienungsanleitungen vor und enthalten die entsprechenden Vorschriften, z. B. die vfdb-Richtline „0804 Wartung von Atemschutzgeräten der Feuerwehr“ als Forderungen.

Dipl. Ing. W. Gabler

Redaktion

Desinfektion Intubationsbesteck

Name:

Michael Markus

Frage:

Mich interessiert, ob Incidur mit 2% Konzentration geeignet ist, um Intubationsbesteck zum Wiedergebrauch keimfreil zu reinigen.und wenn ja, in welcher vorgeschriebenen Zeit und Vorgehensweise.

Antwort

Sehr geehrter Herr Markus,
Incidur ist ein gutes Desinfektionsmittel für die Flächendesinfektion im Atemschutz, z. B. für die Desinfektion benutzter Vollmasken und Lungenautomaten. Für die von Ihnen durchzuführende Instrumentendesinfektion ist aber „Sekusept plus“ besser geeignet. Es tötet Keime auf Instrumenten nach Körperkontakt sicherer ab als es Incidur vermag.

Die Werte von „Sekusept plus“ in der Desinfektionslösung, also die

• Konzentration
• Einwirkdauer und die
• Temperatur

der Desinfektionslösung entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung des Herstellers bzw. der Homepage www.ecolabhealthcare.de.

Gern empfehle ich Ihnen noch, wenigstens einmal jährlich durch eine Abklatschprobe die Desinfektionswirksamkeit Ihrer Tätigkeit nachweisen zu lassen. Das ist nicht vorgeschrieben, sichert aber auf Dauer einen ausreichenden Kontrollnachweis.

Dipl. Ing. W. Gabler

Desinfektion Vollmaske?

Name:

Andre Friedler

Frage:

Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige Ihre Hilfe zum Benutzen von Vollmasken. Ein Bekannter benutzt auf seiner Arbeit Vollmasken, die nach Benutzung nur mit warmen Wasser ausgespült und dann an andere Mitarbeiter weiter gegeben werden. Ich halte dieses Verhalten für ein gesundheitliches Risiko. Stimmt das? Dürfen Kombinatonsfilter mehrmals und durch verschiedene Atemschutzgeräteträger benutzt werden?

Antwort

Sehr geehrter Herr Friedler,
Sie haben völlig Recht. Vollmasken nach Benutzung ausspülen und dann weitergeben ist unhygienisch und in der heutigen Zeit sehr risikobehaftet. Diese Verhaltensweise widerspricht der zutreffenden Unfallverhütungsvorschrift BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atem-schutzgeräten (download von www.dguv.de). Die BGR/GUV-R 190 gilt für den gesamten Bereich industrieller Atemschutz (siehe Abschnitt 1: „Diese Regel findet Anwendung auf die Auswahl und die Benutzung von Atemschutzgeräten für Arbeit und Rettung sowie für Fluchtzwecke“).

In der BGR/GUV-R 190 finden Sie auf Seite 70 den Prüfkalender „Wartungsfristen und durchzuführende Arbeiten an Atemanschlüssen“. Der enthält die Forderung, dass nach jedem Gebrauch des Atemanschlusses eine Reinigung und Desinfektion zu erfolgen hat. Nähere Erläuterungen dazu enthält der Abschnitt 3.3.

Kombinationsfilter dürfen nur einmal benutzt werden. Sie lassen sich innerlich nicht reinigen und sind nicht desinfizierbar. U. a. das hat der Unternehmer in einer Betriebsanweisung nach § 3 Abs. 2 „PSA-Benutzungsverordnung“ (PSA-BV) mit allen für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben festzuschreiben.

Dipl. Ing. W. Gabler

Warum nach Desinfektion spülen

Name:

Volker Blumrich

Frage:

Warum muss die Maske nach abgeschlossener Desinfektion mit Wasser nachgespült werden?

Antwort

Während eines Einsatzes können sich von Außen Verschmutzungen wie z.B. Ruß, Fett Staub usw. am Atemanschluss oder dem Lungenautomaten anlagern. Im Inneren besteht die Möglichkeit, dass sich Speichel, Talg, Hautpartikel, Sekret und Haare des Trägers des Atemschutzgerätes anlagern.
Reine Desinfektionsmittel verfügen nur über untergeordnete Reinigungseigenschaften. Sie sind für die Desinfektion vorgesehen. Sie wirken giftig und meist ätzend. Um Ihre Wirkung zu sichern und direkt auf die zu behandelnde Oberfläche zu konzentrieren, sind alle sichtbaren und unsichtbaren Verschmutzungen bestmöglich vor der Desinfektion zu entfernen.

Um nach der Desinfektion alle auch noch so kleinen Reste an Desinfektionsflüssigkeit zu entfernen muss wieder gründlich gespült werden. Man geht dabe davon aus, dass das abschließende Spülen solange durchzuführen ist, bis einfließendes Spülwasser (Trinkwasser) keinen Schaum mehr bildet.

Dipl. Ing. W. Gabler

Desinfektion von Überdruckausrüstung erforderlich?

Name:

anonym

Frage:

Moin, moin an das Team Atemschutzlexikon!

Hätte da mal eine Frage zum Thema Lungenautomaten. In meiner Heimatwehr verwenden wir Atemscjutzgeräte der Firma Auer Typ BD 96. Der einfache Aufbau der Geräte und die Wartungsfreundlichkeit machen uns den Einsatz der Geräte leicht. Es kommt immer wieder die Diskusion auf, was die Lungenautomaten betrifft. Ein Tausch der LA nach einer Benutzung ist nicht möglich, da keine Ersatz LA vorhanden und die Kreis Feuerwehrzentrale sieht dies auch nicht vor. Das Problem, ich habe in meiner Atemschutzwerkstatt keine technischen Mittel um eine Reinigung der LA vorzunehmen! Aussage anderer Gerätewarte: „Bei Überdruck Geräten, kann nicht`s in die LA gelangen“. Haben Sie einen Tipp für mich, wie ich mit dieser Situation umgehen könnte? Bisher mache ich Sichtkontrollen an den LA nach Gebrauch. Freue mich auf Antwort! Danke! Ach ja, wir haben in der Wehr 17 PA miz zugehörigen LA und 30 Masken Ultra Elite.

Antwort:

Hallo Herr xyz,

vielen Dank für Ihre Frage.

Lungenautomaten zählen nach Ihrer Benutzung als infiziert. Zahlreiche Versuche ergaben, dass z. B. Speichel, Sekret, Schweiß und Hautabrieb des Benutzers unabhängig von der Druckgröße in Vollmaske und Lungenautomat diese innerlich beaufschlagen. Sie kontaminieren also das Innere dieser Ausrüstung mit Keimen, unter Umständen also auch mit pathogenen Keimen.

Wenn also ein Atemschutzgeräteträger (ASGT) einen vom vorhergehenden ASGT beatmeten Lungenautomat (LA) verwenden möchte, besteht so die Möglichkeit der Übertragung von Krankheiten auf ihn. Deshalb muss dieser LA zuvor gereinigt und desinfiziert werden. Das schreiben die Bedienungsanleitungen der Hersteller der Pressluftatmer und die zutreffende Vorschrift „Richtlinie vfdb 0840 Wartung Atemschutzgeräte der Feuerwehr“ die Reinigung und Desinfektion u.a. der Lungenautomaten nach jeder Benutzung vor. Das gilt gleichermaßen für Normaldruck- und Überdruckausrüstung.

Eine Behandlung beatmeter Atemschutzausrüstung (Feinreinigung -> Spülen -> Desinfektion -> Spülen -> Trocknen) ist also Grundvoraussetzung für deren weitere Benutzung.

Desinfizieren dürfen aber nur darin ausgebildete Atemschutzgerätewarte. Die müssen die Sachkunde dafür besitzen um

  • korrekt und vorgabengemäß zu reinigen und zu spülen
  • korrekt und vorgabengemäß zu desinfizieren und zu spülen
  • korrekt und vorgabengemäß zu trocknen
  • sich sicher vor Infektionen zu schützen.

Sie müssen die Atemschutzausrüstung richtig demontieren, montieren und prüfen können sowie Teilewechsel terminlich korrekt und fachlich herstellergemäß durchführen können.

Wenn sich bereits eine dieser Bedingungen nicht erfüllen lassen, ist es schwierig in Ihrem direkten Verantwortungsbereich Lungenautomaten nach dem Einsatz wieder herzurichten.

Sollten Sie dennoch auf den taktischen Vorteil des Wechsels von Lungenautomaten außerhalb der Atemschutzwerkstatt nicht verzichten wollen, kann www.atemschutzlexikon.de nur den Kauf bzw. eine Ersatzbeschaffung von Lungenautomaten BD 98 empfehlen. Eine andere Lösung lässt sich nicht finden. Dazu können Sie aber über Ansparung oder Mittel-Umverteilung erreichen:

  • Haushaltplanung auf Kauf und auch ggf. auf die Wartung der zusätzlichen Lungenautomaten erweitern
  • Beschaffung eines zweiten typgleichen Lungenautomaten pro Pressluftatmer
  • Befähigung von Atemschutzgeräteträgern zum Wechseln von Lungenautomaten außerhalb der Atemschutzwerkstatt (s. unten)
  • Beachtung folgenden Hinweise für den Wechsel von Lungenautomaten außerhalb der Atemschutzwerkstatt.
Bedingungen für Wechsel Lungenautomat am Einsatzort:
  1. verantwortliche Führungskraft im Einsatz erteilt Weisung
  2. PA halbjährlich geprüft nach Richtlinie vfdb 0840
  3. auszutauschende Lungenautomaten gehören zum PA-Typ
  4. auszutauschende Lungenautomaten kommen gereinigt, desinfiziert und einge-schweißt aus ASW (siehe Foto)
  5. nur durch ASGW oder bevorrechtete ASGT

bevorrechtete ASGT: mindestens einmal pro Jahr fortgebildet (Wechseln Lungenau-tomaten, Wechseln Druckluftflasche, Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle), nach-weisbar bestätigt vom Leiter Feuerwehr oder Wehrleiter

  1. nach Wechsel Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle
  2. Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft und Ergebnis der Sicht-, Dicht- und Funkti-onskontrolle vor Ort auf Vordruck dokumentieren
  3. anschließend dem Gerätenachweis beifügen lassen.

Ausnahmen:

Defekte oder Auffälligkeiten, thermische Überlastung einschl. Übung in Brandübungs-anlagen, mechanische Überlastung, starke Verschmutzung, Kontamination durch ag-gressive Medien, Innennbrandbekämpfung

Desinfektionsnachweis – Abklatsch

Definition

Möglichkeit zum exakten und gesicherten Erkennen des Desinfektionserfolges oder Desinfektionsmisserfolges.

Erläuterung

Durchgeführt durch Experten aus mikrobiologischen Laboren und Gesundheitsämtern lässt sich innerhalb weniger Tage exakt nachweisen, ob die Desinfektion z. B. durch den Atemschutzgerätewart oder den Gerätewart für Chemikalienschutzanzüge erfolgreich durchgeführt wurde. Es wird die nach der Desinfektion zurückgebliebene

Gesamtkeimzahl auf der desinfizierten Oberfläche ermittelt. So lässt sich Erfolg oder Misserfolg der Desinfektionsmaßnahme sicher und juristisch anerkannt nachweisen.

Empfehlenswert ist es für Atemschutz- und CSA-Werkstätten, wenigstens einmal jährlich die Qualität der Desinfektionsarbeit auf diesem Weg nachzuweisen.

Bildquelle: Dräger AG

Zusatzinformationen (Quelle: Dräger AG)

Desinfektionslösung

Definition

ist die wässrige Lösung eines Desinfektionsmittels.

Erläuterung

Die Hersteller des Desinfektionsmittels geben die notwendige Konzentration ihres Mittels und seine Einwirkzeit in den entsprechenden Bedienungsanleitungen vor. Üblich sind von 2 % bis 5 % der Ausgangslösung des Desinfektionsmittels bei Temperaturen der Lösung bis etwa + 35 °C (Kaltdesinfektion) oder +70°C (Warmdesinfektion).

Eine Desinfektionslösung bleibt einsatzbereit, solange Temperatur, Konzentration und Einwirkzeit in vom Hersteller vorgegebenen Toleranzen bleiben und sie optisch unverändert erscheinen. Eine Ausflockung in der Desinfektionslösung und sichtbarer Bodenbesatz sind Anzeichen für eine Schadstoffüberfrachtung. Damit schränkt sich die Wirkung der Lösung erheblich ein und sie wird wirkungslos.

Quelle: Dräger AG

Desinfektionsmittel

Definition

sind Stoffe, die Krankheitserreger auf physikalischem oder chemischem Weg abtöten und so die Übertragung von Infektionskrankheiten verhüten. Sie unterbrechen die Infektionskette. Desinfektionsmittel wirken giftig und oft ätzend. Sie können bei Inkorporation in den Menschen tödlich wirken.

Bildquelle: Dräger AG

Erläuterung

Die Zulassung von Desinfektionsmitteln erteilen in Deutschland der Verbund für Angewandte Hygiene und Mikrobiologie (VAH) und das Robert-Koch-Institut (RKI). Zulassungen werden in entsprechenden Listen veröffentlicht. Die lassen sich z. B. über die VAH und das RKI beziehen. Desinfektionsmittel im Atemschutz müssen darüber hinaus noch Materialverträglichkeit nachweisen. Bewährt haben sich dafür von der Dekra Testing und Certifications GmbH, Fachstelle Atemschutz, und verschiedenen Ingenieurbüros begutachteten und vom Hersteller der Atemschutzausrüstung empfohlene Desinfektionsmittel.

Zur Aufrechterhaltung der Produkthaftung der Hersteller von Atemschutzgeräten müssen Empfehlungen zu Art und Anwendung von Desinfektionsmitteln beachtet werden.

Schutz vor Ebola

Ebola Aktuell (24.08.2014)

Der Ebola-Ausbruch in Westafrika, der Ende Dezember 2013 in Guinea begonnen hat, verbreitete sich bis heute auch nach Kongo, Guinea, Liberia, Sierra Leone, Senegal und Nigeria. Dabei handelt es sich um den bisher größten aller bekannten Ebola-Ausbrüche. Bei ihm sind erstmals Fälle in größeren afrikanischen Städten und in Städten mit Flughäfen aufgetreten. Es wurden bis zum 25.08.2014 offiziell mehr als 2470 Erkrankte und Verdachtsfälle registriert, mehr als 1430 (Stand: 24.08.2014) von ihnen verstarben. Die Schwarzzahlen lassen sogar noch höhere Zahlen vermuten, da vor allem die Bevölkerung in ländlichen Regionen Verstorbene aus trationell-religiösen Gründen verschwiegen. Selbst in Europa und den USA werden derzeit Erkrankte behandelt. Frau Chan, die Vorsitzende der Weltgesundheitsorganisation (WHO) spricht davon, dass die Epidemie noch etliche Monate Menschen töten wird, ehe sie eingedämmt werden kann. Es ist möglich, dass Reisende die Krankheit nach Europa, also auch nach Deutschland, mitbringen.

Was bedroht uns da eigentlich? Besteht wegen diesem Ebola-Ausbruch eine Gefährdung der deutschen Bevölkerung und im Speziellen auch eine Gefährdung für Einsatz- und Rettungskräfte sowie Personen, die erforderlichenfalls Infektionsgut handhaben, z. B. Atemschutzgeräteträger, CSA-Träger, CSA-Gerätewarte und Atemschutzgerätewarte? Bedroht uns am Ende gar eine weltweite Verbreitung des Virus, eine Pandemie?

Die Krankheit Ebola

Ebola ist eine meist tödlich verlaufende Krankheit mit einer letalen Rate von über 90 %. Ihr Verursacher ist ein etwa 0,014 mm langer und 80 nm dicker Virus. Er kann sich in den meisten menschlichen Zellen vermehren. Heute kennt man fünf Arten, drei davon wirken besonders gefährlich. Entsprechend einer Meldung der “Welt“ vom 22.08.2014 trat er 1976 erstmalig in Erscheinung. Der Name des Virus erinnert an den Fluss Ebola im Kongo / Afrika, an welchem die Krankheit zum ersten Mal auftrat Der aktuelle Ausbruch ist der bisher stärkste. Innerhalb kurzer Zeit breitete er sich im westafrikanischen Bereich aus..Das Ebolavirus ist ein behülltes Virus, das virales hämorrhagisches Fieber hervorruft.

Die Symptome der verschiedenen hämorrhagischen Fieber sind äußerst vielfältig und oft nicht charakteristisch für die jeweilige Infektion. Anhand der Symptome lässt sich daher in der Regel nicht klären, um welche Art des hämorrhagischen Fiebers es sich handelt.

Übertragung

Das Virus wird auf den Menschen meist durch Kontakt mit infizierten Tieren übertragen – insbesondere durch Primaten, Nage- und Fledertiere. Als Erstinfizierer beim aktuellen Ausbruch werden z. B. Flughunde als Infektionsquelle angegeben. Die Übertragung zwischen den Menschen geschieht durch Blut, Speichel und andere Körperflüssigkeiten mittels direktem Kontakt untergeordnet auch durch sexuelle Kontakte. Das Robert-Koch-Institut (RKI) berichtet, dass „es bisher keine Hinweise auf eine Übertragung durch Atemluft“ gegeben hat“. Bekannt ist aber, dass Personen ohne Schutzkleidung besonders gefährdet sind. Schutz vor Inkorporation von Tröpfchen der Körperflüssigkeiten Erkrankter ist überlebenswichtig.

Krankheitsverlauf

Eine Infizierung ist noch bei niedriger Raumtemperatur möglich.Ist das Virus übertragen, vergehen zwei bis zu zwanzig Tage, während der es sich durch den Blutkreislauf im menschlichen Körper ausbreitet. Das aggressive Virus kann sich in fast allen Körperzellen vermehren. Innerhalb dieser Inkubationszeit ist von der Krankheit praktisch nichts zu bemerken. Die ersten Symptome sind grippeähnlich als hohes Fieber, Schüttelfrost, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen, tränende Augen, trockener Husten, trockene Kehle, angeschwollene Nasenschleimhaut, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen.

Im weiteren Krankheitsverlauf kommt es zu verstärkter Blutungsneigung. Die Betroffenen können äußerlich und innerlich verbluten. Außerdem gehören zum Krankheitsbild noch Störungen der Leber- und Nierenfunktion und zu starker Juckreiz. Typisch sind blaue Flecke auf dem ganzen Körper infolge von Bluteinlagerungen, blutiger Stuhl und blutiger Urin. Nicht selten treten lebensbedrohliche Schockzustände auf, Krämpfe und Lähmungen. In vielen Fällen spuckt der Erkrankte Blut. Blutungen in der Milz, im Magen und im Darm sowie in der Lunge Kennzeichnen das letzte Stadium der Krankheit.

Behandlung von Ebola

Die Wissenschaft arbeitet seit vielen Jahren mit hohem Aufwand daran, einen Impfstoff zu entwickeln. Jetzt scheint ein Impfstoff gefunden zu sein. Zumindest sind durch ein noch nicht zugelassenes Präparat „ZMapp“ 4 Menschen wieder gesundet. Damit war leider auch der Impfstoff erschöpft. Eine neue Produktion dauert Wochen. Derzeitig bleibt nur die Isolierung der betroffenen Gebiete und die Separierung der darin der Erkrankten sowie das sofortige Beerdigen der Toten. Isolierung als Mittel der Wahl – das Auswärtige Amt Deutschlands und die Weltgesundheitsorganisation WHO erteilten mehrere Reisewarnungen in das betroffene Gebiet.

Wegen der großen Ansteckungsgefahr sind für Ärzte, Betreuer, Retter und Pflegekräfte besondere Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich. Dazu zählen Anwendung von Körperschutz und Desinfektion sowie exakte Hygiene.

Schutz vor Ebola

Der Leiter des Robert-Koch-Institutes führte vor wenigen Tagen in der aktuellen RKI-Informationen zu Ebola in Westafrika und zur WHO-Einstufung als gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite aus, dass die Gefahr einer Weiterverbreitung in Deutschland eher nicht besteht, „weil es in Deutschland und Europa alle Voraussetzungen zur sicheren Versorgung Betroffener gibt.“ Der Schutz vor einer Ebola-Infektion wird über 2 Wege gesehen.

Schutz im Ebola-Einsatz durch Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Für einen Ebola-Einsatz bietet zeitlich begrenzten Schutz für Einsatzkräfte der Körperschutz Form 2 nach Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 500 „Einheiten im ABC-Einsatz“, also umluftunabhängiger Atemschutz einschließlich Vollmaske und Infektionsschutzanzug. Zur sicheren Seite hin davon abweichend lässt sich der Körperschutz Form 3 nach FwDV 500 anwenden, also umluftunabhängiger Atemschutz und Chemikalienschutzanzug Typ 1a ET. Denkbar ist auch eine Variante ähnlich Körperschutzform 2, aber mit umluftabhängigem Atemschutz einschließlich Vollmaske, wenn ein Filter mit P3-Ausstattung getragen wird.

Die zeitliche Begrenztheit des Einsatzes ergibt sich aus der physischen und psychischen Belastbarkeit der Einsatzkräfte, bei Verwendung von umluftunabhängigem Atemschutz aus dem verbleibenden Atemluftvorrat und der Zeit für eine abschließende Desinfektion.

Bei Desinfektionsmaßnahmen in Atemschutz- und CSA-Werkstätten muss sich der jeweilige Gerätewart bis zum Abschluss der Desinfektion mit ausreichender PSA schützen. Mindestens Einweg-Schutzhandschuhe, Partikelfilter P3 und Schutzbrille gehören dazu.

Schutz im Ebola-Einsatz durch Hygiene und Desinfektion

Die PSA muss nach Benutzung desinfiziert werden. Begonnen wird diese Einsatznachbehandlung bei Ebola bereits mit der Desinfektion am Einsatzort. Dafür nutzbare Desinfektionsmittel müssen zugelassen sein. Für die Zulassung gilt seit dem 2004 die Veröffentlichung des Robert Koch Institut (RKI), in der die Deklaration der Viruswirksamkeit von Desinfektionsmittel geregelt wird (Bundesgesundheitsblatt.-Gesundheitsforschung- Gesundheitsschutz 2004: 47, 62-66). Zusätzlich gibt es seit 2008 die Leitlinie der DVV und des RKI zur Prüfung von chemischen Desinfektionsmitteln auf Wirksamkeit gegen Viren in der Humanmedizin in der Fassung vom 1. August 2008. Danach muss ein Desinfektionsmittel gegen behüllte Viren mindestens die Deklaration „begrenzt viruzid“ tragen und dafür gegen die beiden Surrogat-Viren Vakziniavirus und BVDV (Bovines Virus Diarrhoe Virus) geprüft worden sein.

Nach der Desinfektion am Einsatzort entscheidet der Einsatzleiter über den Verbleib der PSA und Ausrüstung. Denkbar ist z. B. die Entsorgung durch Spezialdienste

Schutz vor Ebola-Infektion durch Hygiene und Desinfektion in der Atemschutz- und CSA-Werkstatt

Bedarf an Desinfektion in der Atemschutz- und CSA-Werkstatt entsteht, wenn infizierte Atemschutzgeräteträger diese Atemschutzausrüstung und CSA benutzt haben. Bei Ebola mit ihrer bis zu 2 bis 21 Tagen Inkubationszeit ist das zumindest noch einige Tage nach der Infektion möglich.

Entsprechend Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuer- wehren” und der jeweiligen Bedienungsanleitung der Atemschutzgeräte und Anzüge, sind Atemschutzgeräte und Atemanschlüsse nach der Benutzung zu desinfizieren. Dafür sind die vom Hersteller der PSA empfohlenen Reinigungs- und Desinfektionsmittel bevorzugt anzuwenden. Nur die garantieren eine ausreichende Reinigung und Desinfektion. Sie sind mit Gutachten nachgewiesen wirksam gegenüber dem Ebolavirus. Diese postive Eigenschaft stellt der Hersteller auch in den Begleitunterlagen dar durch den Hinweis auf ihre begrenzte Viruzidie. Zu diesen Mitteln zählen

o die Feinreiniger „Sekusept Cleaner“ und „Safeta Wash“ sowie

o die Desinfektionsmittel „Incidur“ und „Sekumatic FDR“.

Bewährt haben sich als Desinfektionsmittel zur Flächendesinfektion aber auch „Incidin Rapid“ und „Incidin Pro“, z. B. bei der ebenfalls wichtigen Desinfektion der Arbeits- und Fußbodenflächen im Schwarzbereich von Atemschutz- und CSA-Werkstätten.

Die Desinfektoren und die in der Desinfektion im Atemschutz ausgebildeten Atemschutz- und CSA-Gerätewarte müssen beim Reinigen und Desinfizieren die vom Hersteller der jeweiligen Mittel vorgegebenen Parameter Temperatur, Zeit und Konzentration strikt einhalten. Nur so lässt sich der gewünschte Reinigungs- und Desinfektionserfolg erreichen. Danach sind die PSA gründlich zu spülen und zu trocknen.

Zur vollständigen Hygiene zählt auch die Desinfektion von Händen und Haut mit entsprechend zertifizierten Mitteln wie „Skinema complete“.

Weitere Informationen unter www.ecolabhealthcare.de

Quellennachweis

  • im Text genannte Literaturquellen
  • Gabler, Desinfektion im Atemschutz, Weka Media, Kissing, 2007
  • Gabler, Gerätewart im Chemikalienschutz, Weka Media, Kissing, 2008
  • ecolab healthcare: Information zur Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen das Ebolavirus, 13.08.2014
  • MurphyKiley, Fisher-Hoch: Filoviridae: Marburg and Ebola viruses, Virology. Raven Press, New York 1990
  • Global Alert and Response (GAR) / Ebola haemorrhagic fever, www.WHO.int, Dezember 2010
  • European Centre for Disease Prevention and Control: Factsheet for health professionals. www.ecdc.europa.eu, 21. 08 2012
  • Vorlage:Internetquelle/Wartung/Datum nicht im ISO-FormatEbola virus disease – WHO Fact Sheet No. 103, www.WHO.int, April 2014.
  • Erler: Why Is This Ebola Outbreak Spreading?, , 27. März 2014
  • RKI: Ebolavirus-Infektionen, www.rki.de, 11.08.2014
  • Ebola virus disease update – west Africa. WHO – Disease Outbreak News (DONs), 13.08 2014, www.who.int
  • WHO: Ebola haemorrhagic fever in Zaire, 1976, Bulletin of the World Health Organization. Band 56, Nummer 2
  • Section d’hygiène du Secrétariat de la Société des Nations: Viral haemorrhagic fever in imported monkeys, Weekly epidemiological record Band 67, Nummer 19, Mai 1992,
  • Rollin, Williams, Bressler et al.: Ebola (Subtype Reston) Virus among Quarantined Nonhuman Primates Recently Imported from the Philippines to the United States, The Journal of Infectious Diseases. Bd. 179
  • Focus: Seuche wütet in Uganda: Mindestens 19 Menschen sterben am Ebola-Virus, www.focus.de, 03.08.2012
  • WHO: Outbreak of Ebola in Guinea, Liberia, and Sierra Leone – Ebola. www.who.int, 16.06.2014
  • WHO: Ebola virus disease, West Africa – update. WHO – Disease Outbreak News (DONs), www.who.int, 19.08.2014
  • WHO – Regional Office for Africa: Ebola Haemorrhagic Fever in Guinea. www.africawho.int 23.03. 2014
  • Spiegel online: Nach Rückkehr aus Westafrika: Ebola-Verdacht bei Mann in Kanada. www.spiegel.de, 25.03.2014
  • Section d’hygiène du Secrétariat de la Société des Nations: Ebola: „Die Betroffenen zu isolieren, hat oberste Priorität“. Section d’hygiène du Secrétariat de la Société des Nations, www.aerzte-ohne-Grenzen.de 24. März 2014
  • t-online:Tödliches Virus. Ebola-Epidemie in Westafrika ist außer Kontrolle. www t-online.de, 02.07.2014