Definition
auch Dichtsitzprüfung, ist die unmittelbar vor Gebrauch durch die Atemschutzgeräteträger durchzuführende Kontrolle des richtigen Anliegens ihres Atemanschlusses. Sie ist Bestandteil der Dichtkontrolle beim Anlegen von Atemschutzgeräten.
Bildquelle: W. Gabler
Erläuterung
- Kontrolltätigkeiten am Atemschutzgerät können die ausgebildeten Atemschutzgeräteträger durchführen, z.B. die Dichtkontrolle. Zu Prüfungen an Atemschutzgerät sind nur die ausgebildeten sachkundigen Personen berechtigt, z.B. die Atemschutzgerätewarte
- die Dichtsitzkontrolle von bebänderten Vollmasken oder Masken von Masken-Helm-Kombinationen an Pressluftatmern wird als so genannte „Handballenprobe“ durchgeführt. Dabei ist besonders darauf zu achten, dass die Atemschutzgeräteträger ihren Handballen ohne Andruck an das Einatemventil der Vollmaske legen und durch Ansaugen der Einatemluft einen Unterdruck in der Maske schaffen. Der saugt den Handballen im Bereich Einatemventil an. Bei dichtsitzender Vollmaske erfolgt beim Abziehen des Handballens ein deutlich wahrnehmbares Zischgeräusch. Die Maske sitzt dann dicht auf dem Gesicht
- die objektive Methode der Dichtsitzkontrolle ist das face fit testing