Vollmaske (VM)

Definition

Atemanschluss, der das gesamte Gesicht des Maskenträgers bedeckt und so sein Gesicht vor heißen Gasen, Wärmestrahlung und schädigenden Stoffen schützt.

Erläuterung

Für Atemschutzgeräteträger der Feuerwehr sind Vollmasken vorgeschrieben. Vollmasken ermöglichen das Herstellen des Anschlusses des Atemschutzgerätes, z. B. Pressluftatmer oder Regenerationsgerät, an die Atmungsorgane des Geräteträgers. Je nach Typ der Vollmaske unterscheidet man:

Bildquelle: Dräger AG