Definition
vor jedem Gebrauch eines Atemschutzgerätes oder nach Flaschenwechsel durch Atemschutzgeräteträger durchzuführende Kontrolle der Gasdichtheit des Atemschutzgerätes entsprechend der Anleitung in der Bedienungsanleitung des Gerätes.
Erläuterung
Die Dichtkontrolle der Atemschutzgeräte (ASG) ist eine vorgeschriebene Aufgabe des Atemschutzgeräteträgers und erfolgt entsprechend Bedienungsanleitung
- vor jedem Gebrauch, z.B bei der Übernahme seines Gerätes gemeinsam mit der Sichtkontrolle und Funktionskontrolle entsprechend Bedienungsanleitung
- beim Anlegen des Atemschutzgerätes
- nach Flaschenwechsel
Die Dichtsitzkontrolle ist Bestandteil der Dichtkontrolle.
Hinweis: Kontrolltätigkeiten am Atemschutzgerät können die ausgebildeten Atemschutzgeräteträger durchführen, z.B. die Dichtkontrolle. Zu Prüfungen an Atemschutzgerät sind nur die ausgebildeten sachkundigen Personen berechtigt, z.B. die Atemschutzgerätewarte.