Dichtkontrolle

Definition

vor jedem Gebrauch eines Atemschutzgerätes oder nach Flaschenwechsel durch Atemschutzgeräteträger durchzuführende Kontrolle der Gasdichtheit des Atemschutzgerätes entsprechend der Anleitung in der Bedienungsanleitung des Gerätes.

Erläuterung

Die Dichtkontrolle der Atemschutzgeräte (ASG) ist eine vorgeschriebene Aufgabe des Atemschutzgeräteträgers und erfolgt entsprechend Bedienungsanleitung

  • vor jedem Gebrauch, z.B bei der Übernahme seines Gerätes gemeinsam mit der Sichtkontrolle und Funktionskontrolle entsprechend Bedienungsanleitung
  • beim Anlegen des Atemschutzgerätes
  • nach Flaschenwechsel

Die Dichtsitzkontrolle ist Bestandteil der Dichtkontrolle.

Hinweis: Kontrolltätigkeiten am Atemschutzgerät können die ausgebildeten Atemschutzgeräteträger durchführen, z.B. die Dichtkontrolle. Zu Prüfungen an Atemschutzgerät sind nur die ausgebildeten sachkundigen Personen berechtigt, z.B. die Atemschutzgerätewarte.

Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle

Definition

Aufgabe der Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle ist es nach Richtlinie vfdb 0804 „Wartung von Atemschutzgeräten für die Feuerwehren“ und der jeweiligen Bedienungsanleitung zu kontrollieren, dass keine Sicherheitsmängel an einem Atemschutzgerät (ASG) bestehen.

Erläuterung

Die Sicht-, Dicht- und Funktionskontrolle der Atemschutzgeräte (ASG) ist eine vorgeschriebene Aufgabe des Atemschutzgeräteträgers (ASGT)

  • vor jedem Gebrauch, z. B. bei der Übernahme seines Gerätes
    (Sichtkontrolle, Dichtkontrolle, Funktionskontrolle)
    entsprechend Bedienungsanleitung;
  • nach Flaschenwechsel.

Bildquelle: Dräger AG